ich wohne seit knapp 2 jahren in meiner wohnung und hab eigentlich nur stress mit dem vermieter, deshalb werde ich jetzt auch bald ausziehen. aber ich weiß nicht genau ob ich malern/renovieren muss. habe in einem zimmer helle orangegrüne balken an der wand und im anderen große grüne blumen. zum mietvertrag gab es einen extraanhang
"1. die mieträume wurden neu renoviert. der fußboden erhielt einen neuen pvc-belag und es wurden neue sockelleisten angebracht.
2. in allen räumen wurden die decken- und wandflächen grundiert und mit flüssiger rauhfaser gestrichen. (3 bis 7 haben nichts mit den wänden zu tun)
8. beim auszug innerhalb eines jahres sind alle diese arbeiten durchzuführen bzw. muss die wohnung im neu renovierten zustand zurückgegeben werden, wie diese angetroffen wurde.
9. bei einer kündigung nach einem bis drei jahren wird ein normaler verschleiß geduldet. bei einem auszug nach drei jahren ist die wohnung komplett zu renovieren."
was bedeutet das nun für meinen auszug? im mietvertrag direkt ist "besenreine übergabe" mit den gesetzlichen fristen aufgeführt.
danke und grüße
renovierung/malern bei auszug?!
2. Januar 2009
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Frage vom 2. Januar 2009 | 13:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
renovierung/malern bei auszug?!
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#1
Antwort vom 2. Januar 2009 | 14:02
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1424x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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