reiserücktritt - versicherungsbetrug?

21. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.01.2009 16:45:25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
reiserücktritt - versicherungsbetrug?

Hallo zusammen!
mein problem ist folgendes: habe vor ein paar monaten eine Reise nach thailand gebucht, jedoch kurz vor abflugstag im januar festgestellt, dass ich aus persönlichen gründen auf keinen fall diese reise antreten kann. da ich wusste, dass meine reiserücktrittsversicherung nur in ganz bestimmten fällen zur zahlung bereit ist, habe ich mir von einem arzt meines vertrauens eine schwere magendarmgrippe attestieren lassen, in der hoffnung, dass dies als schwere erkrankung zählen würde. leider habe ich eins dabei aber nicht bedacht: nämlich dass die versicherung auch wissen will, ob ich arbeitsunfähig war. ich war tatsächlich einen tag lang krank gemeldet.die ganze geschichte wird allerdings dadurch unglaubwürdig, dass ich mein arbeitsverhältnis über den abflugstag hinaus verlängert hab, was die versicherung auf anfrage bei meinem arbeitgeber erfahren könnte. mein problem ist jetz, dass ich nicht weiß, was ich mir mit einforderung meines versicherungsschutzes einhandeln kann, wenn meine unglaubwürdigkeit von der versicherung entdeckt wird:dass ich mein geld in diesem fall nicht zurückbekomme, ist klar, aber könnten mir auch strafrechtliche verfolgung oder anschwärzung bei anderen versicherungen drohen? falls ja, würde ich wahrscheinlich wohl oder übel selbst alles bezahlen; nur bin ich leider nicht in der lage, das risiko einzuschätzen ihr vielleicht? vielen dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Eine strafrechtliche Verfolgung kann sich die Versicherung natürlich vorbehalten. Wie schon im Titel dieser Frage selbst geschrieben wird, handelt es sich hierbei ja um "Versicherungsbetrug". Und Betrügereien, die einem widerfahren sind, würde ja wohl jeder zur Anzeige bringen.

Sicherlich gibt es auch zwischen den Versicherungen Absprachen. Auf solche internen Listen, deren Existenz ich schon vermute, kommt man vielleicht nicht beim ersten, wohl aber beim wiederholten Versuch.


Soweit zu den Fragen ... nun zum Thema an sich.
Welche persönlichen Gründe können denn die Stornierung einer Reise erwirken? Wäre nicht ggf. eine Verschiebung oder Umbuchung auf ein anderes Reiseziel sinnvoller?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Bereits jetzt liegt versuchter Versicherungsbetrug vor und schon das ist eine Straftat.

Neben einer Strafverfolgung droht natürlich auch, dass man auf eine "Schwarze Liste" gesetzt wird, wobei ich nicht weiß, ob so etwas auch für Reiserücktrittsversicherungen existiert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich glaube das alle Versicherungsgesellschaften, die eine RRV anbieten, in ihren AGB festgeschrieben haben, dass nur bei ploetzlich auftretenden Krankheiten geleistet wird.

Jedem Schadensachbearbeiter bei einer Versicherungsgesellschaft gehen die Alarmglocken an, wenn als Grund eine schwere Magen- und Darmgrippe angegeben ist. Denn das ist die "Ausredekrankheit" schlechthin.

Sie koennen darum fast sicher sein, dass Ihre "Krankheit" durchleuchtet wird. Und wenn die Versicherungsgesellschaft feststellt, dass hier getrickst wurde, dann koennen Sie mit einem Strafverfahren rechnen. Ausserdem kann ich den Arzt nicht verstehen. Wenn sich dieser auf solche Sachen einlaesst, spielt er ebenfalls mit einem Verfahren.

Ich wuerde jetzt hergehen und der Versicherungsgesellschaft mitteilen, dass zwar auf Grund der ploetzlichen Krankheit die Reise storniert wurde, aber es war nicht einzuschaetzen, dass die Krankheit bereits am naechsten Tag wieder abgeklungen sei. Sie werden dann zwar auf den Stornierungskosten sitzen bleiben, aber u.U. schuetzt Sie diese Vorgehensweise vor einem Strafverfahren.



Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

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