reduziertes Urlaubsentgelt bei Verletztengeld im Vorjahr

1. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael En
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
reduziertes Urlaubsentgelt bei Verletztengeld im Vorjahr

Guten Abend,
meine Mutter hatte 2017 einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall, und war deshalb 10 Wochen krankgeschrieben. Nach 6 Wochen erhielt Sie Verletztengeld. Weiterhin arbeitet Sie als Veterinär und für Sie gilt folgender Tarifvertrag:
http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/tv-fleischuntersuchung/
Darin wird in §11 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung die Berechung der Entgeltforzahlung geregelt.
Diese beträgt 1/300 der Entgelte des letzten Kalenderjahres. Da der Arbeitgeber kein Verletztengeld zahlt fließt dieses auch nicht in die Berechnung ein.
Meine Frage ist nun ob meine Mutter auf Grund eines Arbeitsunfalles ein geringeres Urlaubsentgeld im folgenden Jahr hinnehmen muss,, oder nicht.
Für einen Rat bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße Michael

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wer diese Klausel im TV verbockt hat, der soll die bitte auch erklären.....Unglaublich. Hab noch nie so eine verworrene Klausel zur Entgeltfortzahlung gelesen.
Im ersten Schritt ist die Frage, ob es einen Betriebsrat/eine MAV oder eine Personalvertretung gibt, die muss die Antwort kennen oder eben rauskriegen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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