Die Einflussnahme auf das Verfahren durch Beitritt in die Teilungsversteigerung

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Mit einem Beitritt zur Teilungsversteigerung kann sich der Miteigentümer vor einigen unangenehmen Folgen schützen.

Ein Mitglied der Erbengemeinschaft betreibt die Teilungsversteigerung. Sie sind Antragsgegner in dem Verfahren und sollten den Beitritt ernsthaft in Erwägung ziehen. Dadurch können Sie direkt Einfluß auf das Verfahren nehmen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn Sie das Verfahren nicht verhindern können und wenn Sie der Teilungsversteigerung nicht tatenlos ausgeliefert sein wollen.

Was könnte passieren?

Dazu ein Beispiel: August und Berta sind aufgrund einer Erbschaft Miteigentümer eines Grundstücks zu je 1/2. August will die Erbengemeinschaft aufheben und betreibt die Teilungsversteigerung. Im Versteigerungstermin werden für das Grundstück 200.000 EUR geboten. August kann nun Einfluss auf das Ergebnis der Versteigerung nehmen. Er könnte den Zuschlag wirksam werden lassen oder aber er könnte ihn durch die Einstellungsbewilligung nach dem Schluß der Bietstunde verhindern. Von dieser Möglichkeit würde der August Gebrauch machen, wenn er sich ein höheres Gebot erhofft hatte oder wenn er einen bestimmten Käufer bevorzugen möchte. Berta kann als Antragsgegnerin nichts machen.

Sollte August der einzige Antragsteller in dem Versteigerungsverfahren bleiben, könnte er nicht nur den Zuschlag verhindern. Er könnte andere Interessenten sogar schon vom Bieten abhalten, indem er ihnen ankündigt, andere als die von ihm gewünschten Zuschläge zu verhindern. Dadurch könnte August das Grundstück selbst zum günstigsten Preis ersteigern.

Falls Sie selbst eine Teilungsversteigerung optimal betreiben wollen oder falls Sie dem Ablauf einer Teilungsversteigerung nicht tatenlos zusehen wollen, sollten Sie sich beraten lassen.

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