Mahnung, Inkasso und Zinsen

Mehr zum Thema: Zivilrecht, Mahnung, Zinsen, Verzugszinsen, Schuldner, Inkasso
4,44 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
9

Schreiben von Inkasso - Muss ich reagieren?

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen bei Mahnungen, Rechnungen, Inkassoforderungen und Zinsen.

Mir ist eine Mahnung eines Inkassounternehmens ins Haus geflattert. Das genannte Internetangebot habe ich nie in Anspruch genommen. Soll ich auf das Schreiben antworten?

123recht.de: Nein, ignorieren Sie die unberechtigte Forderung einfach. Nur wenn Sie Post vom Gericht bekommen, müssen Sie tätig werden, so absurd die Forderung auch sein mag.

Frage: Was genau muss ich dann tun?

123recht.de: Wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, müssen Sie diesem unbedingt innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Tun Sie das nicht, müssen Sie zahlen, auch wenn die Forderung nur Unsinn ist. Das Gericht prüft nicht, ob ein Mahnbescheid berechtigt ist.

Zinsen ohne Mahnung?

Frage: Ich habe eine Rechnung nicht bezahlt, und jetzt verlangt der Verkäufer Zinsen. Muss er mir dafür nicht erst eine Mahnung schicken?

123recht.de: Nicht unbedingt! Grundsätzlich bedarf es zwar einer Mahnung, um in Verzug zu geraten. Erst „im Verzug“ fallen Mehrkosten an. Ist in der Rechnung aber ein ganz bestimmter Zahlungstermin festgelegt, fallen Zinsen bereits nach Ablauf dieses Tages an - auch ohne gesonderte Mahnung.

Schuldner online veröffentlichen

Frage: Ich habe für eine Firma das Design für eine Webseite gemacht. Die Seite ist mittlerweile online, ich wurde aber nicht bezahlt. Daher habe ich eine weitere Seite entworfen und dort Bilder meiner Schuldner samt Namen veröffentlicht, vor ihnen gewarnt und mein Geld verlangt. Deren Anwälte verlangen jetzt, dass ich die Seite lösche.

123recht.de: Das ist korrekt, Sie sollten die Seite schnellstens löschen. Es ist nicht zulässig, seinen Forderungen mit einem "Pranger" in der Öffentlichkeit Druck zu verleihen. Die veröffentlichten Fotos verstoßen außerdem gegen Persönlichkeitsrechte Ihrer Gegner.

Frage: Was soll ich denn sonst machen, ich bekomme mein Geld einfach nicht!

123recht.de: Für genau diese Fälle gibt es den Rechtsweg: Schicken Sie der Firma eine Mahnung und setzen Sie diese in Verzug. Wenn das nichts hilft, gehen Sie zum Anwalt und klagen Ihr Honorar ein.

Das könnte Sie auch interessieren
Zivilrecht Richtig mahnen
Zivilrecht Dubiose Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros? Keine Panik!
Zivilrecht Zahlungsunwillige Schuldner, was tun?
Zivilrecht Inkassogebühren Verzugskosten Anwaltsgebühren