Achtung Unternehmer! Existenzvernichtung durch Klage möglich!

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Kontosperrung durch Vorpfändung!

Der Unternehmer - Firmeninhaber, Dienstleister, im Rechtsstreit als Beklagter – hier gilt besondere Vorsicht

Der nachfolgende Sachverhalt soll zeigen, dass jeder Unternehmer sehr zeitnah vor allem Beklagter eines Rechtsstreites sein kann: Ein Unternehmer wird verklagt. Er hat zunächst keinen Einfluss auf den Beginn und ohne Wissen und Unterstützung auch keine Möglichkeit, den Lauf des Verfahrens zu beeinflussen. Ein Rechtsstreit kann aber in kürzester Zeit zur existenziellen Bedrohung für den Unternehmer werden, ohne dass er das weiß.

Sachverhalt: Sperrung des Kontos nach nicht rechtskräftigem Urteil

Krause ist Geschäftsführer einer kleinen Unternehmensberatung-GmbH. Er hat für die T- Firma mit vier weiteren Subunternehmern deren Marktchancen analysiert und bewertet. Es kommt nach Abschluss des Projektes zum Streit mit der T- Firma über die Güte der Arbeiten. Die Firma kürzt einen Teil des Honorars der Unternehmensberatung-GmbH. Krause ist der Ansicht, dass sein Subunternehmer Peters, den er als Fachmann für bestimmte Fragen in das Projekt genommen hat, im Wesentlichen Schuld an der Misere trägt und bleibt ihm Teile seines Dienstleister-Honorars schuldig. Peters sieht das anders und verklagt die Unternehmensberatung-GmbH sofort.

Elisabeth Aleiter
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Krause, der große Verluste aus dem Projekt hinnehmen musste, möchte sich einen Rechtsanwalt sparen. Da der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht spielt, meint Krause, dem gewachsen zu sein. Er geht ohne Anwalt zu dem Termin, den der zuständige Richter angesetzt hat. Er verliert den Rechtsstreit vollumfänglich und es ergeht ein Urteil, das Peters alle seine Forderungen und Kosten zuspricht. Krause macht sich keine Sorgen. Er geht davon aus, dass dieses Urteil ungerecht ist und möchte Rechtsmittel einlegen. Er geht davon aus, dass er noch einige Tage Zeit hat, da er im Internet gelesen hat, er könne innerhalb von 1 Monat in Berufung gehen. Genau das will er machen. Er legt das Urteil, das ihm das Gericht übersandt hat, zur Seite. Er möchte demnächst einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Krause hat für seine Unternehmensberatung-GmbH ein Konto, auf dem alle Zahlungen ein und ausgehen. Peters, der Subunternehmer, weiß, bei welcher Bank Krause bzw. die Unternehmensberatung-GmbH dieses Konto hat. Peters geht mit dem erstinstanzlichen Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, zu seinem Rechtsanwalt X. X beauftragt einen Gerichtsvollzieher Y. Der Gerichtsvollzieher sorgt dafür, dass das einzige Geschäftskonto der Unternehmensberatung-GmbH sofort bis auf Weiteres gemäß § 845 ZPO gesperrt wird.

Aus Sicht von Krause eine Existenzvernichtung. Er kann die Forderung aus diesem Konto nicht bedienen, Alternativen gibt es nicht. Krause kann, da das Konto gesperrt ist, vor allem keine Lohn- und Krankenkassenforderungen seiner Angestellten begleichen. Die Krankenkasse H stellt sofort Insolvenzantrag der GmbH.

Rechtliche Beurteilung: Man braucht kein rechtskräftiges Urteil mehr, um Schuldner zur Strecke zu bringen

An den Haaren herbeigezogen? Meinen Sie? Sicherlich, der Fall ist ein Extrem. So unglücklich wie in diesem Fall, läuft es nicht immer. Dieser Fall ist aber einem realen Fall nachgestellt! Selbstverständlich haben Firmen oft mehrere Konten und zufällig kennt nicht jeder Vertragspartner immer gleich die Bank der wichtigsten Bankverbindung eines Prozessgegners.

Aber wenn Vertragspartner Leistungen austauschen, kennt man auch meist die Banken. Vertragspartner werden gleichzeitig oft später erbitterte Gegner, wenn deren Geschäftserwartungen enttäuscht werden. § 845 ZPO ermöglicht es, ein Bankkonto eines potentiellen Schuldners sperren zu lassen, ohne dass man ein vollstreckbares Endurteil vorlegen muss. Es genügt lediglich die Behauptung, es stehe eine solche Forderung im Raum. Die Bank wird dem ohne Weiteres Folge leisten. Sind mit diesem Konto z.B. sensible Daten verbunden, z.B. ein für ein Unternehmen lebenswichtiger Kontokorrent-Kredit, so muss der Unternehmer damit rechnen, dass dieser gekündigt wird.

Meines Erachtens eine rechtsstaatlich sehr problematische Entwicklung, wenn man vor allem bedenkt, dass Gerichte sehr unterschiedliche Ansichten vertreten. Der Unternehmer kann aus dieser Falle nur entkommen, indem er dem Gegner verbindliche Zahlungsangebote macht und alsbald eine Zahlung zumindest an den gegnerischen Anwalt macht.

Gibt es Zahlungsprobleme oder geht der Unternehmer davon aus, dass das Urteil, das noch nicht einmal rechtskräftig ist, rechtlich nicht haltbar ist, hat er trotzdem keine Möglichkeit, sein Konto anders als durch Zahlung zu befreien. Der Ruf des Unternehmers gegenüber seiner Bank ist aber gleichzeitig verletzt. Die Bank wird eine Kündigung des gesamten Vertrages erwägen. Sicherlich hat man mit dieser Lösung keine Unternehmer vernichten wollen.

Diese gesetzliche Lösung möchte den so genannten „Querulanten", das Handwerk legen. Wer früher nicht zahlen wollte, hat sich verklagen lassen und konnte sicher sein, mehrere Jahre nicht zahlen zu müssen. Dieses Verhalten hat die Unternehmer auf der anderen Seite wiederum wirtschaftlich gefährdet. Doch diese Lösung hat dazu geführt, dass man heute kein rechtskräftiges Urteil mehr benötigt, um einen Schuldner zur Strecke zu bringen. Unternehmer haben aber u.U. Gegner, die ihnen schlicht Böses wollen. Mit diesem § 845 ZPO gibt man potentiellen Gegnern Vernichtungspotential in die Hand.

Wichtig ist für Unternehmer, dass sie sich dieser Sach- und Rechtslage bewusst werden und entsprechende Strategien dafür entwickeln. Es muss ein Konto geben, das den Kunden und Vertragspartnern zur Verfügung gestellt wird. Dieses Konto sollte keinesfalls das wichtigste Konto des Hauses sein. Das wichtigste Konto im Haus muss bei einer anderen Bank sein. Ganz wichtig auch, der Unternehmer sollte keinesfalls unterstellen, dass der Gegner seine Kontodaten wissen muss. Es genügt, wenn der Gegner das Bankhaus kennt. Es können dann alle Konten dort sofort gesperrt werden.

Fazit

Unternehmer müssen einen Rechtsstreit, der sich gegen sie richtet, wirklich ernst nehmen und sollten sich sofort bei Bekanntwerden an einen Rechtsanwalt wenden und von diesem die Erfolgsaussichten beurteilen lassen.

Muss man eher davon ausgehen, einen Prozess zu verlieren, müssen zeitnah Strategien entwickelt werden, wie die Forderung schlussendlich zeitnah zu begleichen sein wird. Dies gilt vor allem, wenn es auch das Gericht so sieht. Der Erlass eines Urteils darf keinesfalls abgewartet werden und auch nicht die entsprechenden Rechtsmittelfristen. Auch müssen Unternehmer heute beachten, dass die gesamte Zivilprozessordnung umgestaltet wurde. Wer es nicht schafft in der ersten Instanz zu gewinnen, hat in einer Berufung meist keine zweite Chance, außer wenn das Urteil wirklich fehlerhaft sein sollte. Auch hierüber muss mit dem beauftragten Rechtsanwalt sofort gesprochen werden.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
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Leserkommentare
von Rechtsanwalt Sandro Dittmann am 13.02.2015 15:38:27# 1
Sehr geehrte Frau Kollegin,
leider kann man Ihnen an dieser Stelle Großteils nur zustimmen. Zu viele Unternehmer nehmen derartige "Kleinprozesse" vor dem Amtsgericht auf die leichte Schulter.

Ein Punkt wäre bei den Sächsischen Insolvenzgerichten nicht möglich - die sofortige Antragstellung durch eine Krankenkasse. Hier wird zunächst intensiv nachgefragt, so dass dieser Fall hier nicht eintreten könnte.

Dies kann allerdings in München schon anders aussehen.

Alles in allem kann man jedem Unternehmer nur empfehlen, gerade den Hinweis zu den Geschäftskonten bei verschiedenen Banken zu beherzigen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen aus Dresden
Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels-
und Gesellschaftsrecht
    
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