Welche Schutzdauer hat ein Patent?

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Die Schutzdauer eines deutschen Patents erstreckt sich über 20 Jahre, beginnend mit dem Tag der auf die Anmeldung der Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt folgt (§ 16 Abs. 1 PatG).

Das Patent muss aber ab dem dritten Jahr jährlich unter Entrichtung der Jahresgebühr verlängert werden. Nach § 17 Abs. 1 PatG ist für jede Anmeldung und jedes Patent für das dritte und jedes folgende Jahr – gerechnet vom Anmeldetag an – eine Jahresgebühr zu entrichten. Durch die Nichtentrichtung der Patentgebühr kann das Patent auch vor Ablauf der 20-jährigen Schutzdauer auslaufen.

Die Schutzdauer eines europäischen Patents beträgt ebenfalls 20 Jahre. Auch sie beginnt mit der Anmeldung des Patents.