Volkswagen AG - Kapitalmarktrechtlicher Schadensersatz

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Anleger sollten auf Musterverfahren warten

Die fallenden Kursnotierungen der Volkswagen AG haben viele Anleger unvorbereitet getroffen. Nach den aktuellen Medienberichten verdichten sich die Hinweise darauf, dass die Geschäftsführung des Konzerns bereits seit 2014 Kenntnis von den Untersuchungen der US-amerikanischen Umweltbehörde hatte. In diesem Zusammenhang stellt sich nun die Frage, ob der Konzern die Anleger im Rahmen seiner Publizitätspflicht nicht früher hätte informieren müssen.

Bei den Untersuchungen zu den Manipulationen bei der Software von Dieselmotoren dürfte es sich um relevante Informationen nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gehandelt haben. Soweit diese Informationen für den Aktienkurs der Volkswagen Vorzüge sowie Stämme relevant sind, muss die Gesellschaft diese bei kenntnis unverzüglich veröffentlichen.

Roman Podhorsky
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Nach dem derzeitigen Stand dürfte davon auszugehen sein, dass ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Volkswagen AG eröffnet wird. Für die betroffenen Aktionäre ist die Teilnahme am Musterverfahren im Vergleich zu einer Individualklage kostengünstig. Im Falle eines Unterliegens müssen die Kosten der Gegenseite von den Klägern nur anteilig übernommen werden.

Etwaige Ansprüche von Aktionären der Gesellschaft sind in jedem Fall individuell zu prüfen. Die Anleger der Porsche SE könnten aufgrund der engen Verflechtung mit dem VW-Konzern ebenfalls in diese Thematik miteinbezogen werden.

Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky
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