Schifffonds Milliardengrab für Anleger

Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Schifffonds, Anleger, Risiken, Altersvorsorge, Schadensersatzanspruch, Anlageberatung
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Geschlossene Schifffonds sind mit erheblichen Risiken - bis zum Totalverlust - behaftet

In den vergangenen Jahren sind unzählige geschlossene Schifffonds in die Krise geraten.

Vielfach suchen geschädigte Anleger vor allem in letzter Zeit anwaltlichen Rat bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und berichten von dem Ausbleiben zugesicherter Ausschüttungen, der Aufforderung zur Rückzahlung empfangener Zahlungen sowie der Insolvenz einzelner Fondsgesellschaften.

Tatsächlich weisen solche Fondsanlagen erhebliche Risiken bis hin zum Risiko des Totalverlusts auf und sind daher für Anleger, die eine sichere Geldanlage, oftmals zum Zwecke der Altersvorsorge, wünschen, denkbar ungeeignet. Nicht selten bergen die Fonds zudem Risiken, die über die allgemein gültigen Risiken einer solchen Unternehmensbeteiligung hinausgehen. Häufig sind Anlegern diese Risiken nicht bekannt. Hierüber wurden sie durch ihren Bankberater oder einen freien Vermittler auch nicht aufgeklärt.

Nicht selten wurden Anlegern, die eine sichere Form der Geldanlage suchten, solche Schifffondsbeteiligungen sogar als Möglichkeit zur Altersvorsorge angeboten. Dazu sind solche Beteiligungen angesichts der Risiken denkbar ungeeignet.

Vielfach kommen daher bei einer fehlerhaften oder unzureichenden Beratung insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber Anlageberatern bzw. den vermittelnden Banken in Betracht.

Verzweifelten Anlegern, die sich begründete Sorgen um den Verbleib ihres angelegten Geldes machen, ist anzuraten, anwaltlichen Rat bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen und prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler oder Berater, der die Fondsanlage empfohlen hat bzw. die beratende Bank oder aber Dritte (z.B. Prospektverantwortliche) erfolgreich geltend gemacht werden können.

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