Schadensersatz der Anleger wegen Kursverlust der VW Aktie aufgrund des Abgasskandals

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Der Abgasskandal bei Volkswagen hat nicht nur den Ruf der Marke Made in Germany geschädigt, sondern auch bei Aktionären aufgrund des erheblichen Kursrutsches der VW Aktie große Verluste verursacht.

Volkswagen hatte am 20.09.2015 öffentlich einräumen müssen, dass die Abgaswerte von Dieselmotoren in den USA für Fahrzeugtests manipuliert wurden. Der Wert der VW Stamm- und Vorzugsakte ist nach Bekanntgabe um 40 Prozent gegenüber der Zeitrechnung vor dem Abgasskandal eingebrochen. Die Anleger verloren pro Aktie bisher mehr als 60 €. Aktionäre mit einer hohen Stückzahl von VW Aktien in ihrem Portfolio trifft der Skandal somit besonders hart.

VW könnte bei Diesel-Gate gegen Informationspflicht verstoßen haben

Im Laufe der Ermittlungen wird sich zeigen, ob auch die Führungsriege Kenntnis von den Manipulationen gehabt hat. In diesem Fall hätten die Aktionäre aufgrund ihrer erheblichen Kursverluste einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Kapitalmarktinformation gegen VW. Zumindest die US-behördlichen Untersuchungen sowie die aufgetretenen Unregelmäßigkeiten waren der Führung von VW seit längerer Zeit bekannt, in dem Schweigen bzw. Verbergen der damit verbundenen Risiken liegt ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Dieses schreibt unter anderem vor, dass die Anleger ein Recht auf Informationen haben, die den Aktienkurs eines Unternehmens maßgeblich wie in diesem Fall beeinflussen können.

Sascha  Kugler
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Schadenersatzanspruch für alle Anleger?

Schadenersatz geltend machen können Aktionäre, die die Aktien seit Beginn der Abgas-Manipulationen, die laut eigenen Angaben von VW bereits im Jahr 2008 begonnen haben, gekauft haben und nach Bestätigung der Vorwürfe noch im Portfolio hatten. Folglich alle Anleger die unmittelbar vom Kursverfall aufgrund des Abgasskandals betroffen sind.

Anleger können sich Musterverfahren gegen VW anschließen

Es ist davon auszugehen, dass die Kernfrage, ob tatsächlich eine Informationspflicht verletzt wurde, durch ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) entschieden wird, so dass sich betroffene Anleger dieser Entscheidung anschließen könnten. VW hat bereits Rückstellungen in Milliardenhöhe wegen des Abgasskandals auch für mögliche Schadensersatzansprüche von Anlegern angekündigt. Falls Sie als Anleger selbst betroffen sind, brauchen Sie die Kursverluste somit nicht tatenlos hinzunehmen.

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Leserkommentare
von detroit2 am 09.10.2015 18:12:02# 1
Eine Aktie ist grundsätzlich ein Finanzprodukt mit Volatilität, ein Spekulationsobjekt, wie will man den Werteverlust in Prozent genau bestimmen. Aufgrund der Charttechnik war VW im langfristigen Abwärtstrend, es gibt sogar kühne Behauptungen die sagen der Kurssturz hätte gar nichts mit den Abgaswerten zu tun., zudem gab es zu dieser Zeit generell hohe Kursverluste an allen Börsen. Auf der anderen Seite könnte der Kurs zum Zeitpunkt des Prozesses wieder auf altem Niveau sein. Die Behauptung das der Kurs ohne diesen Crash noch höher hätte sein können wäre finanztechnisch sehr abenteuerlich.