S&K Skandal: Weitere Insolvenzen – Beginn des Strafprozesses

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Anleger sollten Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden und Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Knapp fünf Wochen vor Eröffnung des Strafprozesses wurden die nächsten Insolvenzen im S&K Skandal bekannt. Die S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG haben nach Informationen des Handelsblatts Insolvenzantrag gestellt.

Ebenfalls von einer Insolvenz bedroht scheint die S&K Real Estate Value GmbH zu sein. Der Schaden soll insgesamt bei rund 50 Millionen Euro liegen. Für die Anleger bedeutet das, dass ihnen das gleiche Schicksal bevorstehen könnte wie den Anlegern, die über verschiedene Fonds in Immobilien der S&K-Gruppe investiert haben. Dies würde den Totalverlust der angelegten Gelder bedeuten.

Um das zu verhindern, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, empfiehlt die Kanzlei Kreutzer.

Dazu gehört auch die Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter. Dieser hat aber bereits durchblicken lassen, dass für die Anleger angesichts der geringen Insolvenzmasse nicht viel zu holen sein wird.

Parallel zum Insolvenzverfahren sollten daher auch Schadensersatzforderungen anwaltlich geprüft und ggf. geltend gemacht werden. Die können sich u.a. gegen die Unternehmensverantwortlichen richten. Denn diese haben laut der Finanzaufsicht BaFin ein Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben und sich damit persönlich haftbar gemacht. Die S&K Sachwert AG, die S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Real Estate Value GmbH kauften die Lebensversicherungen den Anleger ab. Dabei verpflichteten sich die S&K Gesellschaften nach einer vereinbarten Zeitspanne zu einer Rückzahlung an die jeweiligen Anleger von bis zu 300 Prozent des erhaltenen Rückkaufswertes. Damit hätten die Gesellschaften lauf BaFin ein Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben. Daher ordnete die Finanzaufsicht die Abwicklung an. Schadensersatzansprüche können sich auch gegen die Vermittler richten. Diese hätten umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen aufklären müssen, was bei den nicht anlage- und anlegerechten Beratungen häufig unterblieben ist.

Die Insolvenzen der S&K Immobilienhandels GmbH und der S&K Sachwert AG sind knapp fünf Wochen vor der Eröffnung des Strafprozesses bekannt geworden. Ab dem 24. September sollen sich die beiden S&K-Gründer sowie vier weitere Angeklagte vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, Untreue bzw. die Beihilfe dazu vorgeworfen. Die Anklageschrift umfasst 3150 Seiten. Die Angeklagten sollen mit einem raffinierten Schneeballsystem tausende Anleger betrogen und einen Gesamtschaden von rund 240 Millionen Euro angerichtet haben. Bis zu einem Urteil kann es aber noch dauern. Zunächst sind 17 Verhandlungstage angesetzt. Daher sollten Anleger nicht den Ausgang des Prozesses abwarten, um auf zivilrechtlichem Weg Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, da bis dahin die Forderungen bereits verjährt sein könnten. Daher kann nur empfohlen werden, zeitnah Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen und gerichtlich geltend zu machen.

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