Proven Oil Canada: Anleger sollen Auflösung der POC-Fonds beschließen

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Für die Anleger könnte ein teurer Schlussstrich unter ihre Beteiligung an den POC-Fonds gezogen werden. Proven Oil Canada lädt zwischen dem 8. und 10. März zu den Gesellschafterversammlungen nach Berlin ein. Dabei geht es auch um die Auflösung der Fonds.

Hintergrund ist die Insolvenz der kanadischen Objektgesellschaft COGI LP, in die sechs POC-Fonds investiert haben. Der Insolvenzverwalter wird die Förderrechte und Fördergebiete verwerten, so dass die Fonds wohl mit keinen Rückflüssen mehr rechnen können und eine Sanierung kaum noch möglich erscheint. Zumal die Ölpreise auch noch eingebrochen sind.

Um eine Insolvenz der COGI zu vermeiden, wurden die Anleger der POC-Fonds im vergangenen Jahr aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Es kam aber offenbar nicht genug Geld zusammen, um einen Kredit abzulösen. Es stellt sich die Frage, ob die Anleger weiterhin aufgefordert werden, Ausschüttungen zurückzuzahlen oder zumindest einen Ausgleich zahlen sollen. Außerdem sollen bei den Gesellschafterversammlungen auch die Abschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 festgestellt werden.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Nach wie vor ist die Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich umstritten. Wie allerdings zu befürchten war, haben die Anleger, die der Aufforderung nachgekommen sind, ihre Verluste dadurch offenbar nur noch vergrößert. Bei der Liquidation der Fonds wird für die Anleger voraussichtlich nicht viel übrig bleiben. Um die finanziellen Verluste zumindest in Grenzen zu halten, sollten daher alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dabei kommt vor allem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Daher sind besonders die Angaben in den Emissionsprospekten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Neben Forderungen aus Prospekthaftung können auch Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen.

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