Mutmaßlicher Kapitalanlagebetrug der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG

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Vorsicht vor ungewöhnlich hohen Renditeversprechen

Die Premium Safe Ltd. legte in Deutschland einen Kapitalanlagefonds mit dem Namen „Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG“ auf. Hier konnten Anleger ein als „Hybridanleihe“ bezeichnetes Nachrangdarlehen zeichnen. Die Emittentin der Kapitalanlage versprach ihren Kapitalanlagern – vertreten durch ihre Anlagevermittler – ungewöhnlich hohe Renditen. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt bereits seit dem Jahre 2014 wegen des Verdachtes eines Betrugs und durchsuchte bereits mehrere Objekte.

Die Probleme der Kapitalanleger

Jeder Kapitalanleger, der die Verzinsung seines Kapitals anstrebt, hat die Wahl unter einer Vielzahl höchst unterschiedlicher Kapitalanlagemodelle. Möglichkeiten sind dabei zum Beispiel der Kauf von Edelmetallen oder von Grundeigentum, der Kauf einer Eigentumswohnung, die Spekulation an Aktienmärkten oder die Investition in hochriskante Differenzkontrakte oder in Schiffsanleihen. Über diese und weitere Möglichkeiten kann der Anleger frei nach den gegebenen wirtschaftlichen Perspektiven entscheiden. Allerdings liegt die Schwierigkeit für den Kapitalanleger darin, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden.

Ulrich Schulte am Hülse
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Der Fall der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG?

Ein Beispiel, wie es nicht laufen sollte, bietet die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG. Der Gründer der Premium Safe Ltd., Herr Daniel Uckermann, ließ es sich vermutlich auf Kosten der Anleger gutgehen. Glaubt man den Recherchen der Münchner und Südbayrischen Lokalpresse, investierte er die eingeworbenen Anlegergelder nicht in lohnenswerte Kapitalprodukte, sondern gab sie freimütig zu eigenen Zwecken aus. Den Presseberichten zufolge waren es die Kapitalanleger der Premium Safe, die den Sportwagen-Rennstall des Daniel Uckermann in der GT4-Rennserie finanzierten. In den Medien wird von einer Summe von circa 100 Millionen Euro gesprochen, um die Daniel Uckermann die Anleger angeblich betrogen haben soll. Nach den Internetgerüchten ist Daniel Uckermann derzeit untergetaucht.

Was hat es mit dem Renditeversprechen auf sich?

Das entscheidende Werbemittel der unseriösen Kapitalanlagen ist ein ungewöhnlich „hohes Renditeversprechen ohne Risiko“. Jeder Unternehmer weiß, dass es Unternehmertum ohne persönliches Risiko nicht gibt. Wer allerdings als Anbieter eines Geschäftsmodells gar nicht beabsichtigt, eine ernsthafte Kapitalverzinsung für den Anleger zu erreichen, der braucht sich um die Grenzen, die ihm der Markt auferlegt, nicht weiter zu scheren. Deshalb sind so gut wie alle unseriösen Kapitalanlageprodukte von einem unrealistischen und hohen Renditeversprechen geprägt. Damit bildet das Renditeversprechen zugleich das entscheidende Prüfkriterium, um das seriöse vom unseriösen Angebot zu unterscheiden. Bei einer Kapitalanlage gilt die uralte Regel: Je höher die Renditeerwartung, desto höher das Risiko des Totalverlustes. Eine hohe Rendite ohne Risiko kann es nicht geben. Beim Angebot der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG war von sagenhaften Renditen die Rede. In dem auf Hochglanz polierten Prospekt der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG war die Rede von einem Kapitalschutz zu 105 %. Hier müsste der Anleger stutzig werden, hohe Sicherheit und hohe Rendite schließen sich gegenseitig aus.

Was passierte weiterhin?

Erweist sich ein Kapitalanlagenmodell als unseriös, gerät ein Unternehmern früher oder später in die Schieflage. Die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG stellte bereits Mitte 2015 urplötzlich die Kommunikation mit ihren Anlegern sowie auch alle Zahlungen ein. Weder die Geschäftsführung, noch das Sekretariat war für die Kapitalanleger erreichbar. Nach den Aussagen einiger Anleger, die die Geschäftsstelle der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG aufsuchten, erweckte es den Anschein, als sei schon lange niemand mehr vor Ort gewesen. Erst im September 2015 meldete sich eine unbekannte Person per Mail bei den mutmaßlich Geschädigten als „Geschäftsleitung“ und machte ein paar vage Aussagen. Kernaussage dieser „Informationen“ war, dass die Gelder zwar noch da seien, sie aber aufgrund der Vertragsgestaltung keinesfalls ausgezahlt werden könnten.

Warum sollten sich die Geschädigten Informationen besorgen?

Der geschädigte Anleger ist gut beraten, sich erst die erforderlichen Informationen zu beschaffen. Nur derjenige, der die Faktenlage kennt, weiß, welche weiteren Schritte die richtigen sind. Von der Schieflage einer Gesellschaft bis hin zu dem handfesten Betrugsfall, der eine sorgfältige Prozessführung erfordert, ist vieles denkbar.

Eine Hauptinformationsquelle ist beispielsweise die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte. Der Anleger ist gut beraten, über eine in Kapitalanlagebetrugsfällen spezialisierte Kanzlei Akteneinsicht in diese Akte zu beantragen. Erst eine Auswertung ergibt die Marschroute für die folgenden Schritte. Wer verspricht ohne Akteneinsicht die Anlegergelder zurückzuholen, versucht meist nur den Geschädigten weiteres Geld aus der Tasche zu ziehen, denn ohne Information lässt sich kein tragfähiges Konzept erarbeiten.

Dr. Ulrich Schulte am Hülse,
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht,

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