Concept I: Weitere Vollstreckungstitel für geschädigte Kunden ergangen

Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Concept, I, Anlagebetrug, Schneeballsystem, Anwalt
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Betroffene sollten zur Sicherung ihrer Ansprüche diese dringend schnellstmöglich gerichtlichen geltend machen

Wie schon mehrfach berichtet bangen Kunden der Firma Concept I, Lauf, aktuell um die von ihnen angelegten Gelder. Die Firma Concept I hat durch ihren Inhaber sowie durch Vermittler mehreren hundert Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf, oftmals verbunden mit sog. Kursabsicherungen, angeboten. Daneben wurden weitere Anlagemöglichkeiten angeboten.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis.

Aktuell kann nur gemutmaßt werden, ob es sich vorliegend um ein sog. Schneeballsystem handelt und die Gelder der Kunden nie investiert wurden – dann würde sich um Betrug handeln. Oder ob lediglich ohne entsprechende Bankerlaubnis gehandelt worden ist. In jedem Falle stehen Kunden der Firma Concept 1 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Concept 1 bzw. deren Inhaber zu.

Unklar ist, ob das verbliebene Vermögen der Firma Concept 1 ausreichen wird, um alle Ansprüche der geschädigten Kunden zu befriedigen, da durch die Justizbehörden erhebliche Vermögenswerte beschlagnahmt wurden.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, der bereits für mehrere Kunden der Firma Concept I erfolgreich Vollstreckungstitel bewirkt hat, rät Betroffenen daher dringend zur schnellstmöglichen gerichtlichen Geltendmachung zur Sicherung ihrer Ansprüche. Denn es steht zu befürchten, dass Geschädigte leer ausgehen könnten, die zu lange mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche zuwarten.

Ungeachtet der Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Firma Concept I bestehen nach Einschätzung von Rechtsanwalt Reulein für die geschädigten Kunden, die durch Vermittler zur Geldanlage bei der Firma Concept I veranlasst worden sind, in vielen Fällen gute Aussichten, auch Schadensersatzansprüche erfolgreich gegen ihre Vermittler geltend zu machen, da diesen häufig mehrere Versäumnisse bei der Vermittlung bzw. Beratung von Concept I-Kunden vorgehalten werden können.

Das könnte Sie auch interessieren
Wirtschaftsrecht Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der Firma Concept 1 - Kunden sollten schnell handeln