Weitere Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Wettbewerbszentrale, Widerrufsbelehrung, Unterlassungserklärung, Abmahnkosten
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Die Abmahnwelle reißt nicht ab

1. Worum geht es?

In diesem Artikel möchte ich eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale Frankfurt a. M. (Büro Stuttgart) besprechen. Berichterstattungen im Internet zur Folge mahnt die Wettbewerbszentrale derzeit verstärkt veraltete Widerrufsbelehrungen ab.

Meiner Erfahrung nach sind insbesondere Unternehmer, die auf eBay tätig sind, von solchen Abmahnungen betroffen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Welche Forderungen stellt die Wettbewerbszentrale Frankfurt a.M., Büro Stuttgart?

Die Abmahnungen enthalten im Wesentlichen zwei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 246,10 €.

Mein ausdrücklicher Rat an dieser Stelle:

Bitte unterschreiben Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie anstandslos die geforderten Abmahnkosten in Höhe von 246,10 €.

3. Abmahnung im Briefkasten, was nun?

Ich kann verstehen, dass Sie beunruhigt sind, wenn Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben sollten. Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe und lassen Sie nicht zu übereilten Reaktionen verleiten. Zunächst muss nämlich geprüft werden, ob die Vorwürfe in Ihrem konkreten Fall überhaupt zutreffend sind. Nur weil Sie eine Abmahnung erhalten haben, bedeutet dieses nämlich nicht zwangsläufig, dass die darin erhobenen Vorwürfe auch zutreffend sein müssen. Dieses wäre also in Ihrem persönlichen Fall erst einmal genau zu prüfen.

Für eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine solche Abmahnung bestehen im Einzelfall oftmals mehrere Anhaltspunkte. So müsste zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß in Ihrem Fall gegeben ist.

Hier lautet die Faustregel: Ohne Wettbewerbsverstoß keine Abmahnung. Dies müsste bei Ihnen im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prüfung genau untersucht werden.

Hierfür stehe ich Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit jahrelanger nachgewiesener Erfahrung auf dem Bereich der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gerne zur Seite.

Sollte kein Ihnen zurechenbarer Wettbewerbsverstoß vorliegen, wäre die Abmahnung unbeachtlich und bräuchte lediglich kurz schriftlich zurückgewiesen werden.

Ich möchte Sie der Vollständigkeit halber noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, also tatsächlich ein oder mehrere Wettbewerbsverstöße in Ihrem Fall vorliegen, spricht einiges meiner Erfahrung nach dafür, dass auch noch andere Wettbewerbsverstöße vorliegen könnten (z. B. unwirksame Klauseln in AGB, etc.).

Gerne bin ich Ihnen auf Wunsch auch bei der abmahnsicheren Gestaltung Ihres Onlineshops, Ihrer Ebay-Präsenz, Ihrer Social-Media-Präsenz (z.B. Facebook, Twitter, Google+, etc.) oder Ihres Blogs behilflich. Fragen Sie gerne unverbindlich nach.

4. Soforthilfe-Tipps bei Erhalt einer Abmahnung

  • Kein Kontakt zur Gegenseite!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!
  • Fristen einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  • Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen.

Haben auch Sie eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale Frankfurt a.M., Büro Stuttgart. wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen sollten, ist eine Vertretung Ihrer Interessen bequem möglich. Ich vertrete Sie gerne bundesweit.

Übermitteln Sie uns gerne vorab das Abmahnschreiben per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de ). Hierdurch erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Gerne können Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren.

Fragen Sie auch nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsverteidigung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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