Vorsicht! Weitere Abmahnungen durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) im Umlauf.
Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, VSLW, Verein, Unterlassungserklärung, PreisangabenverordnungAktuelle Abmahnungen des VSLW wegen fehlender Grundpreisangaben und anderen Wettbewerbsverstößen bei eBay
Wer mahnt ab?
Aus ganz aktuellem Anlass möchte ich meinen heutigen Ratgeber einer Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) besprechen. Ich verstrete bereits seit mehreren Jahren Betroffene solcher Abmahnungen und kann daher aus eigener Erfahrung sagen, dass der VSLW kein unbekannter im Abmahngeschäft ist. Erst kürzlich wurde mit wieder eine solche durch den VSLW ausgesprochene Abmahnung von einem Betroffenen vorgelegt. Konkret ging es um fehlerhafte Grundpreisangeben (Verstöße gegen die Preisangabenverordnung) im Zusammenhang mit Kosmetik / Pflegeartikeln.
Auffällig ist dabei, dass nahezu alle mir bisher vorgelegten Abmahnschreiben des VSLW eBay-Händler betreffen.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Was verlangt der VSLW vom Empfänger der Abmahnung?
Im Wesentlichen beinhalten die Abmahnschreiben des VSLW zwei Forderungen:
- Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Geldbetrages (Abmahnkosten) in Höhe von 196,35 €
Mein ausdrücklicher Rat an dieser Stelle:
Bitte nicht vorschnell und ohne anwaltliche Prüfung die Unterlassungserklärung unterschreiben oder die geforderten Abmahnkosten zahlen!
Ich habe auch eine Abmahnung vom VSLW erhalten, was kann ich machen?
Zunächst sollten Sie bitte einen kühlen Kopf bewahren und sich nicht einschüchtern oder gar zu übereilten Reaktionen auf das Abmahnschreiben hinreißen lassen.
Zunächst sollte in Ihrem persönlichen Fall geprüft werden, ob die von dem VSLW erhobenen Vorwürfe zutreffend sind. Oftmals gibt es mehrere Anknüpfungspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine solche Abmahnung.
Beispielsweise müsste zunächst geprüft werden, ob überhaupt eine sog. Aktivlegitimation zu Gunsten des VSLW besteht (hierzu müsste der VSLW eine nicht unerhebliche Zahl von Mitgliedern vorweisen können, die beispielsweise Kosmetik vertreiben). Wenn bereits dieses nicht der Fall ist (z.B. weil Sie aus einer völlig anderen Branche kommen), wäre die Abmahnung ungerechtfertigt. In diesem Fall wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.
Sofern die Abmahnung allerdings berechtigt sein sollte, sollte innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Bitte lassen Sie die gesetzte Frist nicht reaktionslos verstreichen. Sonst riskieren Sie ein sehr kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht. Hier könnten dann weitere Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten auf Sie zukommen.
Ich stehe Ihnen gerne als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und zugleich Fachanwalt für IT-Recht mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und der Abmahnverteidigung zur Seite. Ich kenne die Abmahner genau und weiß daher, wie ich das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis für Sie erreichen kann.
Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen
- Kein Kontakt zum VSLW ohne anwaltliche Prüfung aufnehmen!
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht beachten!
- Fristen unbedingt einhalten! Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt (vorzugsweise gewerblicher Rechtsschutz oder IT-Recht) beauftragen!
Wenn auch Sie eine Abmahnung durch den Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit Ihrem Handel auf eBay in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben sollten, helfe ich Ihnen gerne weiter.
Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen sollten, ist eine bundesweite Vertretung Ihrer Interessen dank Telefon, Fax und E-Mail kein Problem.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch (natürlich zunächst völlig unverbindlich) und fragen Sie nach unserem günstigen Festpreise für die Abmahnungsverteidigung. Sehr hilfreich wäre es, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de)oder Fax zusenden könnten das erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall und wir können uns noch besser auf Sie vorbereiten.
Im Zusammenhang mit der Abmahnung möchte ich Sie noch auf etwas hinweisen. Bei einer berechtigten Abmahnung haben Sie leider wettbewerbswidrig gehandelt. Diese Wettbewerbsverstöße müssten Sie vor Abgabe einer Unterlassungserklärung unbedingt vollständig abstellen. Andernfalls drohen hohe Vertragsstrafen und weitere Abmahnungen.
Neben den abgemahnten Verstößen liegen oftmals noch weitere Wettbewerbsverstöße im Einzelfall vor, was ein weiteres Abmahnrisiko bedeuten kann, dass es unbedingt zu vermeiden gilt. Persönlich kann ich Ihnen empfehlen, den Onlineshop bzw. das eBay-Angebot rechtssicher bzw. abmahnsicher zu gestalten. Insbesondere auf eBay ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Wettbewerbsverstöße schnell entdeckt werden, da viele Vereine aber auch Rechtsanwälte, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, regelmäßig eBay-Angebote nach Wettbewerbsverstößen abscannen. Genau hierfür habe ich ein Abmahnschutzpaket entwickelt, dass ich zum fairen Festpreis anbiete. Fragen Sie bei Interesse gerne unverbindlich nach.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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