Sind mehrere Abmahnungen wegen identischen Wettbewerbsverstoß durch verschiedene Mitbewerber denkbar?

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnungen, Mitbewerber, Wettbewerbsverstoß, Widerrufsbelehrung, Verbraucher
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Der virtuelle Marktplatz Internet hat viele Vorteile, aber auch die erhöhte Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen mit sich gebracht.

Der virtuelle Marktplatz Internet hat insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen große Vorteile mit sich gebracht. Hier können sie mit vergleichsweise wenig Aufwand einen großen potentiellen Kundenkreis ansprechen, was ihre Absatzmöglichkeiten enorm erweitert. Auf der anderen Seite hat sich aber hierdurch auch die Bedeutung des Wettbewerbsrechts für solche Betriebe erheblich erhöht. Denn während ohne das Internet ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrechts grds. nur von einem solchen Unternehmeer verfolgt werden konnte, der auch örtlich im Wettbewerb mit dem fraglichen Unternehmen stand, so ist im Online-Handel fast jeder Anbieter Mitbewerber, der die gleichen Produkte ebenfalls Online anbietet. Damit ist auch die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen erheblich gestiegen.

Schon oft haben wir in unserer Beratungspraxis erlebt, dass Onlineshop-Betreiber von Mitbewerbern eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten haben, etwa weil sie ungültige AGB's verwendet, mit einem veralteten Widerrufsrecht oder sonst wie gegen wettbewerbsrechtlich relevante Verbraucherschutzvorschriften verstoßen haben. Dabei kam auch schon die Frage auf was passiert, wenn unterschiedliche Mitbewerber denselben Wettbewerbsverstoß quasi gleichzeitig abmahnen.

Da mit einer berechtigten Abmahnung in der Tat die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten verlangt werden kann ist die Frage aufgeworfen, ob der zu Recht Abgemahnte nun gegenüber jedem Mitbewerber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und jedem seine anwaltlichen Rechtsverfolgungskosten erstatten muss.

Dabei ist zunächst zu beachten, welchen Sinn und Zweck die Pflicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verfolgt. Vor allem soll damit nämlich die Wiederholungsgefahr in Bezug auf weitere Wettbewerbsverstöße gleicher Art ausgeräumt werden, da davon ausgegangen werden kann, dass ein Unternehmer ein entsprechendes Verhalten in Zukunft unterlässt, wenn er sonst verpflichtet ist eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen. Hiervon kann bereits durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgegangen werden, mehrere sind nicht erforderlich. Der Abgemahnte muss nach der einmaligen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung also den anderen, im Grunde berechtigt Abmahnenden, keine solche mehr eingeben.

Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, inwiefern die Anwaltskosten der weiteren Abmahner zu zahlen sind. Denn diese konnten ja von außen nicht erkennen, dass der Unterlassungsanspruch bereits erfüllt gewesen war, so dass man von einer Zahlungspflicht des Rechtsverletzers ausgehen könnte. Allerdings ist dabei zu beachten, dass eine Vielzahl von Abmahnungen auf diesem Wege ein kleines oder mittleres Unternehmen schnell ruinieren können, was noch unbilliger erscheint, da dies durch Ansprüchen von Berechtigten geschieht, die in ihren Rechten nur mittelbar verletzt sind und die Rechte des Verbrauchers quasi treuhänderisch wahrnehmen.Letztlich ist es stets die Gefahr eines Anspruchsstellers, dass er einen Anspruch nicht durchsetzen kann, weil die Dinge nicht so liegen wie es zunächst scheint und er damit auch die Kosten seiner Bemühungen trägt. Warum dies im Fall des Wettbewerbsrechts anders sein sollte, ist nicht ersichtlich.

Sollten auch Sie eine Abmahnung im Wettbewerbs- oder Markenrecht erhalten haben, so tun sie gut daran, sich umgehend anwaltliche Hilfe holen und sich auf diesem Wege eine optimale Vertretung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sichern. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter im gewerblichen Rechtsschutz vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

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