Neue Widerrufsbelehrung 2011 zum 04.08.2011

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.. .und wieder eine neue Musterwiderrufsbelehrung.. .

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 03.09.2009, Az. C-489/07, entschieden, dass die deutsche Regelung, nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz gekauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann, nicht der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997, die zuletzt durch die Richtlinie 2007/64/EG geändert worden ist, entspricht.

Zum 04.08.2011 trat deshalb nunmehr das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge“ in Kraft. Unter anderem enthält dieses Gesetz die Anpassung der Musterwiderrufs- und Musterrückgabebelehrung betreffend die sog. Wertersatzklausel.

Das Gesetz knüpft hierbei jedoch an verschiedene Voraussetzungen an, die der Unternehmer erfüllen muss. Vor dem Verwenden der "neuen" Wertersatzklausel sollte deshalb jeweils einzelfallbezogen geprüft werden, ob diese Voraussetzungen bei dem jeweiligen Verwender auch tatsächlich vorliegen und ob das neue Muster damit fehlerfrei genutzt werden kann.

Auch enthält die neue Musterwiderrufsbelehrung inhaltliche Änderungen, die fortan den Onlinehändler vor neue Hürden stellen könnten.

Weitere Einzelheiten zur Vermeidung von Nachteilen durch die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung sowie zur Vorbeugung vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen finden Sie [HIER] ... .


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