Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverstoß, Abmahnung, Onlinehandel, AGB, Informationspflichten, Unterlassungserklärung
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im Onlinehandel

Eine Vielzahl von gewerblichen Onlineshops und Ebayshops sehen sich täglich mit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen konfrontiert. Als bekannte Abmahngründe werden hierbei immer wieder folgende angeführt:

  • Verstoß gegen die Informationspflichten in der Widerrufsbelehrung
  • Verwendung fehlerhafter AGB (Fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages, technische Schritte) usw.
  • Mangelhafte Anbieterkennzeichnung
  • Werben mit Selbstverständlichkeiten
  • Fehlerhafte Vereinbarung bezüglich der Rücksendekosten bei Warenwert unter 40 Euro

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

  • Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Es ist dringend davon abzuraten, die erhaltene Unterlassungserklärung in der ursprünglichen Form zu unterzeichnen, also die Unterlassungserklärung abzugeben.In den überwiegenden Fällen handelt es sich bei der Unterlassungserklärung um ein selbstständiges Schuldanerkenntnis, wodurch dann verschuldensunabhängig bestehender Schadensersatzanspruch begründet wird.Hiermit geben Sie unnötig einen möglichen Vorteil aus der Hand. Denn die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und somit der Abmahnkosten sollten der Entscheidung durch einen Richter in einem eventuellen Prozess obliegen. Sie sollten ebenfalls davon absehen, eine erhaltene Unterlassungserklärung selbständig abzuwandeln und in abgewandelter Form abzugeben. Denn eine derart abgegebene Erklärung birgt die Gefahr, dass Sie die Unterlassungserklärung durch die von Ihnen gewählte Formulierung unnötig und über Gebühr weit fassen und so frühzeitig Ihre eigene Rechtsposition schwächen und sich womöglich ungewollt u.a. zur Erstattung von gegnerischen Anwaltskosten verpflichten. dass auf Seiten des Abmahnenden Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung entstehen.Zudem besteht durch ungeschickte Formulierungen die Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage mit entsprechendem Kostenrisiko zu Ihren Lasten.
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen Einstweilige Verfügungen.
  • Lassen Sie Ihren Internetauftritt auf Abmahnrisiken hin überprüfen!

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