Abmahnung von Rechtsanwalt Matthias Husslein im Auftrag der CODE.AG GmbH wegen Wettbewerbsverstößen

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Kanzlei versendet Abmahnschreiben wegen veralteter Widerufsbelehrung durch Nichtumsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

1. Worum geht es?

Heute geht es um eine Abmahnung aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts. Ausgesprochen werden die Abmahnungen von Rechtsanwalt Matthias Husslein im Auftrage der CODE.AG GmbH.

Gegenstand der Abmahnung sind wettbewerbsrechtliche Vorwürfe. Konkret geht es darum, dass sich ab dem 13.06.2014 das Verbraucherrecht geändert hat und unter anderem eine neue Widerrufsbelehrung zu verwenden ist. Die bis dahin gültige Widerrufsbelehrung ist somit ab dem 13.0.2014 nicht mehr gültig und die Weiterverwendung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der abgemahnt werden kann. Genau solche Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung werden im Auftrage der CODE.AG GmbH ausgesprochen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was wird genau gefordert?

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 350.-

3. Wie sollte ich im Falle einer Abmahnung reagieren?

Empfehlung: Bitte zahlen Sie nichts, unterschreiben Sie nichts vorschnell!

Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierbei handelt es sich nicht um Abzocke oder dergleichen. Vielmehr muss geprüft werden, ob die Vorwürfe zutreffend sind. Sollten die Vorwürfe nämlich nicht zutreffen, bräuchten Sie auf die Abmahnung nicht zu reagieren, und auch keine Unterlassungserklärung abzugeben. Es würde dann ausreichen, die Forderung kurz zurückzuweisen.

Sollten die Vorwürfe allerdings zutreffen, sollte innerhalb der gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Bitte verwenden Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist. Auch der geforderte Betrag lässt sich oftmals reduzieren.

Gerade im Wettbewerbsrecht gibt es viele Ansatzpunkte, um sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen. So müsste z.B. geprüft werden, ob im konkreten Fall überhaupt eine Abmahnungsberechtigung besteht. Gerne ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla hierbei behilflich.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zur Gegenseite

2. Keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verwenden

3. Fristen einhalten

4. Keine vorschnellen Zahlungen leisten

5. Noch vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen

Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven beschäftigt sich bereits seit Jahren schwerpunktmäßig mit den Themenbereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Nutzen Sie doch einfach die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch. Dabei kann das weitere Vorgehen für Ihren ganz individuellen Fall besprochen werden. Übermitteln Sie und das Abmahnschreiben gerne vorab per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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0471/4839988-0
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