Abmahnung der Kanzlei Dres. Loher, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrage der BVB Merchandising GmbH

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Markenrechtsverletzung, BVB, Borussia, Dortmund
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Die BVB Merchandising GmbH verfolgt weiterhin Markenrechtsverletzungen an folgenden Marken: BVB , Borussia Dortmund und BVB 90 (Logo)

 1. Wer mahnt ab?

Der heutige Ratgeberartikel behandelt das Thema Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts. Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Dres. Loher, Fischer, Igwecks & Collegen derzeit für die BVB Merchandising GmbH markenrechtliche Abmahnungen aus.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Dem Empfänger der Abmahnung wird der Vorwurf gemacht, die Markenrechten der BVB Merchandising GmbH durch den Vertrieb von Fanartikeln, wie etwa Ketten und Ohrstecker, dadurch verletzt zu haben, dass ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis mit den geschützten Marken „Borussia Dortmund“ sowie „BVB“ und dem Logo „BVB 09“ auf eBay geworben worden ist.

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Dres. Loher, Fischer, Igwecks & Collegen?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben 3 Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten (vierstelliger Bereich),
  • Erteilung von Auskünften über Art, Dauer und Umfang der Nutzung der Marke.

Unsere ausdrückliche Empfehlung: Keinesfalls vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden. Dies könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden und Sie würden hierdurch Ihre Verteidigungsmöglichkeiten verschlechtern.

3. Muss ich auf die Abmahnung reagieren?

Das Abmahnschreiben sollten Sie zwar ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber nicht. Schritt eins wäre die Prüfung, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist, weil nur dann ein dringender Handlungsbedarf bestehen würde. Andernfalls würde es genügen, die unberechtigte Abmahnung kurz zurückzuweisen.

Sollten die Vorwürfe allerdings gerechtfertigt sind, sollte innerhalb der Frist eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden (bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht droht, was sehr schnell Kosten im vier- und gar fünfstelligen Bereich auslösen kann, da die Streitwerte im Markenrecht nach der Rechtsprechung sehr hoch sind !). Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

4. Soforthilfe- bei Erhalt einer Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls verwenden
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen
  • Fristen beachten
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (gewerblicher Rechtsschutz /Markenrecht)

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Dres. Loher, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzung erhalten?

Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Dank Telefon, Fax und/oder E-Mail ist eine bundesweite Vertretung (falls Sie nicht aus Bremerhaven oder der näheren Umgebung kommen sollten) problemlos möglich.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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