Abmahnung der Diesel Schmitt Rechtsanwälte im Auftrage der Onlineversand Leipzig GmbH
Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Onlineversand, Leipzig, Unterlassungserklärung, Diesel, WiderrufsbelehrungVorwurf: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
1. Worum geht es?
Ganz offensichtlich haben noch bei weitem nicht alle Onlinehändler mitbekommen, dass seit dem 13.06.2014 beim Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern in bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine neue Widerrufsbelehrung sowie ein Widerrufsformular verwendet werden muss.
Berichterstattungen im Internet zufolge erhalten derzeit einige Onlinehändler, die ihre Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen angepasst haben, Abmahnungen von den Diesel Schmitt Rechtsanwälten im Auftrage der Onlineversand Leipzig GmbH.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
2. Was fordern die Abmahner?
Es wird zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, zum anderen wird die Zahlung von Abmahnkosten auf Grundlage eines Streitwertes von 20.000.-€ verlangt.
Unser ausdrücklicher Rat: Nichts unterschreiben und nicht (vorschnell) zahlen!
3. Abmahnung ernst nehmen
Bei der Abmahnung handelt es sich keinesfalls um Abzocke. Daher sollten Sie die bitte ernst nehmen und keinesfalls ignorieren. Wenn Sie die Abmahnung unbeachtet lassen und die dort genannten Fristen versäumen, droht im Einzelfall ein sehr kostspieliges Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung). Dieses sollten und können Sie vermeiden, wenn Sie richtig reagieren.
Zunächst muss geprüft werden, ob die Vorwürfe zutreffen. Sofern kein Wettbewerbsverstoß vorliegt, bräuchten Sie nicht zu reagieren, außer die Forderungen kurz schriftlich zurückzuweisen.
Sollten die Vorwürfe leider berechtigt sein, so sollte innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Bitte nicht die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung verwenden. Die Abmahnkosten lassen sich auch bei berechtigter Abmahnung erfahrungsgemäß mit einer guten Argumentation noch deutlich senken.
Im Wettbewerbsrecht gibt es im Einzelfall einige Ansatzpunkte, um sich erfolgreich gegen eine Abmahnung zur Wehr zu setzen. So wäre zu untersuchen, ob überhaupt eine Abmahnberechtigung im Einzelfall besteht. Gerne ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla hierbei behilflich.
4. Erste-Hilfe-Tipps bei Erhalt von Abmahnungen
1. Kein Kontakt zu den Abmahnern aufbauen
2. Keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verwenden
3. Fristen beachten
4. Keine vorschnellen Zahlungen
5. Vor Fristablauf zum Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht
Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven beschäftigt sich seit Jahren mit dem Wettbewerbsrecht. Wir helfen Ihnen gerne weiter, sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten.
Übermitteln Sie und das Abmahnschreiben gerne per E-Mail.
Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Anschließend können Sie uns auf Wunsch sehr gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, um Ihren ganz persönlichen Fall mit uns zu besprechen. Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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