Abmahnung Christine Thron durch Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte

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Erfahrung / Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Frau Christine Thron ("christines-hundeladen")

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Christine Thron, handelnd unter "Christines Hundeladen", 01993 Schipkau, vertreten durch die Kanzlei der Sandhage Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Gereon Sandhage und Rechtsanwältin Katrin Sandhage), Berlin, vor, mit der ein Onlinehändler für Zooprodukte, Tierbedarf, Hundezubehör, etc., bei eBay wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt wird.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Frau Christine Thron fordern die Sandhage Rechtsanwälte zur Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 € auf.

In dem uns vorliegenden Fall können wir unter keinem Umständen empfehlen, die der Abmahnung der Kanzlei Sandhage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Frau Christine Thron abzugeben. Weil diese weit über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinaus geht, ist es wichtig, bereits mit Erhalt einer solchen Abmahnung weitere erhebliche Risiken für die Zukunft zu vermeiden.

Überdies sind wir im Hinblick auf den vorangegangen Rechtsmissbrauch der Kanzlei Sandhage in einem anderen Mandatsverhältnis jedes Mal sehr skeptisch, was die Abmahnungen für weitere Mandanten der Kanzlei Sandhage betrifft.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Frau Christine Thron erhalten haben, können Sie sich natürlich gern an uns wenden und von unseren zahlreichen Erfahrungen mit den Abmahnungen der Kanzlei Sandhage profitieren.

Wir stehen Ihnen für Rückfragen natürlich auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Informationen über die zahlreichen Abmahnungen / Abmahner der Kanzlei der Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage finden Sie zudem auf unserer Internetseite.