awd-aussteiger.de - Meinung contra Markenrecht

Mehr zum Thema: Vor Gericht, AWD, awd-aussteiger.de, Domain, Marke
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

(domain-recht.de) Das OLG Hamburg hatte sich im Streit um die Internet-Adresseawd-aussteiger.de mit der Frage auseinanderzusetzen, wo dieGrenze zwischen Kennzeichenrechtverletzung und Meinungsfreiheitzu ziehen ist. Die Entscheidung reiht sich ein in eine kleineGruppe von Entscheidungen, bei denen die Meinungsfreiheit überwiegt.

Ein unzufriedener ehemaliger Vermittler des börsennotiertenFinanzberaters AWD (Allgemeiner Wirtschaftsdienst) baute im Juli2002 unter dem Namen awd-aussteiger.de ein Forum für Aussteigeraus dem Unternehmen auf und berichtete dort über seine mehr alsvierjährige Erfahrung mit AWD. Nach einem frischen Relaunch derSeite im Dezember 2002 erging eine von AWD beantragte einstweilige Verfügung vom 17.12.2002 des LG Hamburg, und das Forum wurdegeschlossen. Grund dafür waren jedoch nicht die kritischen Inhalte, sondern eine vermeintliche Kennzeichenrechtsverletzung, diesich aus der Nutzung des Firmennamens AWD im Domain-Namen ergeben sollte.

Das OLG Hamburg hob das Verbot des LG Hamburg am 18.12.2003 (Az. : 3 U 117/03) auf, die Betreiber dürfen awd-aussteiger.de als Internet-Adresse wieder nutzen. Das Instanzgericht ist der Ansicht, es liege kein markenmäßiger Gebrauch des Kennzeichens AWD vor. Das ergäbe sich bereits aus der Kombination mit dem Begriff "Aussteiger". Auch werde die Website gedanklich nicht mit AWD in Verbindung gebracht, und es fehle an der Unlauterbarkeit, einer Irreführungsgefahr und einer Rufausbeutung der Marke. Zudem sei die kritische Berichterstattung über ADW kein generell rechtswidriges Unterfangen, vielmehr entspreche es dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG).

Nach dem die Website aufgrund dieser Entscheidung neu startete,ging sie kurzfristig wieder vom Netz, da der Hoster vom Rechtsvertreter der AWD angeschrieben und darauf hingewiesen wurde, dass die vorliegende Entscheidung lediglich im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen sei und so nur vorübergehende Wirkung entfalte. Erst das bereits laufende Hauptsacheverfahren bringe eine verbindliche Entscheidung. So eingeschüchtert, wohl als eventueller Mitstörer zu haften, schaltete man die Seite wieder ab. Doch nur für kurze Zeit: Solange keine Hauptsacheentscheidung getroffen wurde, gilt die vorläufige Entscheidung des OLG Hamburg. awd-aussteiger.de ist seit 19.02.2004 online.

Autor: domain-recht.de

Quelle: versicherungsjournal.de, warentest.de

Das könnte Sie auch interessieren
Vor Gericht results.de - Gericht schafft klare Fakten
Vor Gericht teambus.de - Kehrtwende vor dem OLG München