Wie hoch darf Hundesteuer für Kampfhunde sein?

Mehr zum Thema: Verwaltungsrecht, Hundesteuer, Kampfhund, Wesenstest, Steuersatz, Widerspruch
4,75 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
4

Gericht: Zu hohe Steuer kann Verbot gleichkommen

Viele Gemeinden versuchen die Kampfhundehaltung für die Halter unattraktiv zu gestalten und setzen für bestimmte gefährliche Hunderassen die Hundesteuer vielfach höher an als für die übrigen Hunderassen. Dies ist allerdings nicht grenzenlos zulässig, das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichthof im Urteil vom 25.07.2013 (Az. 4 B 14.144).

Eine Gemeinde setzte für Kampfhunde die Steuer auf 2000 Euro fest. Gegen den Steuerbescheid wehrten sich die Kläger in zweiter Instanz erfolgreich. Die Richter gestanden der Gemeinde zwar das Recht zu, für Kampfhunde einen erhöhten Steuersatz festzusetzen. Auch ändere eine positiver Wesenstest nichts an der Gefährlichkeit von bestimmten Hunderassen. Insoweit darf die Hundepopulation durch höhere Steuer grundsätzlich gelenkt werden.

 Janus Galka
Partner
seit 2011
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sattlerstraße 9
97421 Schweinfurt
Tel: 09721 71071
Tel: 01520 218 19 45
Web: http://www.rechtsanwalt-galka.de
E-Mail:
Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Beamtenrecht, Baurecht
Preis: 119 €
Antwortet: ∅ 5 Std. Stunden

Hundepopulation darf durch Steuer gelenkt, aber nicht erdrosselt werden

Allerdings darf dieser Lenkungszweck nicht derart dominieren, dass der vorrangige Zweck der Steuer, nämlich die Einnahmenerzielung, völlig zurücktritt. Dies ist dann der Fall wenn die Hundehaltung durch eine "erdrosselnde Wirkung" praktisch nicht mehr möglich ist. Das Gericht stützte sich bei der Höhe der Steuer auf wissenschaftliche Untersuchungen, wonach von einer durchschnittlichen Belastung von etwa 1000 Euro auszugehen ist. Eine Steuer die diesen Betrag so deutlich übersteigt, sei nicht mehr zu rechtfertigen, so das Gericht. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig, das Gericht hat die Revision zugelassen.

RECHTSANWALT
Janus Galka, LL.M. Eur.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Europajurist (Univ. Würzburg)
Dipl. Verwaltungswirt (FH)

Sattlerstraße 9
97421 Schweinfurt
Tel. 09721 71071

Pleichertorstraße 10
97070 Würzburg
Tel. 0931 32907179

www.rechtsanwalt-galka.de
info@rechtsanwalt-galka.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Leserkommentare
von 11willo am 15.08.2013 22:17:25# 1
Gegen sittenwidrigen Wucher der oft völlig überbezahlten und für keinen Scheiß haftenden Politiker und Beamte, wird zur Zeit in Sachen Noack ./. Stadt Frankfurt am Main wegen Abschleppkostenbescheid und überhöhte Verwaltungsgebühren angestunken: 10 km Abschleppen 160,- €. Abschleppauftrag durch die Stadt für 60,-€. Für anschließenden Gebührenbescheid weitere 60,-€. Für Bußgeldbescheid nochmals 60,-€!
Das Bezahlen der Abschleppgebühren und der wucherischen Abschleppauftragkosten von 60,-€ wird in Frankfurt am Main vom privaten Abschleppunternehmer durch gewaltsames Verhindern des Wegfahrens des abgeschleppten Autos abgenötigt. - Achtung: Während die gewerberaummieten Frankfurts wegen großer Leerstände ab ca. 3,- €/qm und Monat beginnen, wird für Wohnraum dort von 10,-€/gm bis 30,-€/qm verlangt. Bis vor 2 Jahren regierte dort seit 16 Jahren Petra Roth von der CDU. Nun setzt das der OB Feldmann von der SPD fort.
    
von Rainer Grassl am 05.10.2013 16:09:37# 2
Hallo, 11willo,
was hat Dein Beitrag mit der Hundesteuer zu tun?
Gruß, RHG.
    
von Rainer Grassl am 05.10.2013 16:15:27# 3
Wenn bestimmte Hunderassen oder einzelne Hunde für die Allgemeinheit gefährlich sind,
dann muß man deren Haltung strikt verbieten.
Eine höhere Besteuerung für einzelne Hunde ist dagegen nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht gerechtfertigt.
Was gerechtfertigt wäre: Zumindest in Städten die Hundehaltung zu verbieten, wo die "Tierliebhaber" nicht für eine artgerechte Haltung der Lauftiere sorgen können. Zumindest sollte man die Hundesteuer kräftig erhöhen und die Herrchen und Frauchen, die ihre Kinderersatz-Lieblinge überall unkontrolliert ihre Haufen setzen lassen, mit saftigen Ordnungsgeldern zu Kasse bitten.
    
Das könnte Sie auch interessieren
Verwaltungsrecht Anspruch auf wohnortnahen Kita-Platz
Verwaltungsrecht Keine Abschleppgebühren in Berlin?
Verwaltungsrecht Muss ich für mein Grundstück Erschließungskosten zahlen?
Verwaltungsrecht Beiträge für Straßenausbau – wie kann ich mich als Anlieger wehren?