Neues zum Rundfunkbeitrag (GEZ) - Verstößt der Beitrag gegen Europarecht?

Mehr zum Thema: Verwaltungsrecht, Rundfunkbeitrag, GEZ, Bundesverfassungericht, Beitragsbescheid, Rundfunkgebühren
4,71 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
14

Können Privatpersonen argumentieren, der Beitrag sei europarechtswidrig?

Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) wurde bereits in unzähligen Verfahren von Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten behandelt. Derzeit steht der Beitrag vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand.

Jedoch hat die Neuregelung über den Rundfunkbeitrag womöglich auch einen europarechtlichen Bezug. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz zu entscheiden.

 Janus Galka
Partner
seit 2011
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sattlerstraße 9
97421 Schweinfurt
Tel: 09721 71071
Tel: 01520 218 19 45
Web: http://www.rechtsanwalt-galka.de
E-Mail:
Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Beamtenrecht, Baurecht
Preis: 119 €
Antwortet: ∅ 5 Std. Stunden

Eine Privatperson hatte sich gegen die Erhebung des Beitrags durch den Südwestrundfunk (SWR) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gewandt.

Der Kläger argumentierte vor Gericht, der Beitrag sei mit Unionsrecht nicht vereinbar. Mit Beschluss vom 01.03.2018 (Az. 7 A 11938/17) wurde der Antrag abgelehnt.

Zustimmung der EU-Kommission nicht notwendig

Das Gericht hat sich darauf gestützt, dass der Beitrag bereits in der Vergangenheit durch den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sowie durch das Bundesverwaltungsgericht abgesegnet wurde. Ebenso hat das BVerwG entschieden, für die Änderung sei die Zustimmung der EU-Kommission nicht notwendig gewesen.

Dem Argument des Klägers, der Beitrag verstoße gegen die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EG 2007/65) folgte das Gericht nicht. Die Union erkenne vielmehr das Nebeneinander von privaten und öffentlichen rechtlichen Sendern an. Damit sei auch eine unterschiedliche Finanzierung verbunden. Einen Grund zur Vorlage an den EuGH sah das Gericht nicht.

Damit bleibt letztlich alles beim Alten. Aktuell sind jedoch mehrer Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes müssen daher zunächst abgewartet werden.

RECHTSANWALT
Janus Galka, LL.M. Eur.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Europajurist (Univ. Würzburg)
Dipl. Verwaltungswirt (FH)

Sattlerstraße 9
97421 Schweinfurt
Tel. 09721 71071

Pleichertorstraße 10
97070 Würzburg
Tel. 0931 32907179

www.rechtsanwalt-galka.de
info@rechtsanwalt-galka.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Verwaltungsrecht Rundfunkbeitrag für Gästezimmer