Neue Entscheidungen zum Rundfunkbeitrag
Mehr zum Thema: Verwaltungsrecht, Rundfunkbeitrag, Steuer, Grundgesetz, Gleichheitssatz, GEZAuch das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht Rundfunkgebühren vom Beitragsservice als verfassungsgemäß an
Der neue Rundfunkbeitrag beschäftigt immer wieder Verwaltungsgerichte in den einzelnen Bundesländern. So sind beispielsweise vor dem VG Potsdam oder VG Bremen bereits Klagen gegen den Beitrag gescheitert. Nun hat sich auch das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 01.10.2014 (3 K 4897/13; 3 K 1360/14) in zwei Musterverfahren zum Rundfunkbeitrag geäußert.
Gericht: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß und europarechtskonform
Vorliegend ging es um zwei Kläger, die sich gegen den Beitrag des SWR wandten. Das Gericht sieht den Beitrag als verfassungsgemäß und europarechtskonform an. Das bereits häufige Argument der fehlenden Gesetzgebungskompetenz der Länder sah das Gericht nicht als tragfähig an. Auch eine Steuer sei nicht gegeben, da das Programmangebot eine Gegenleistung darstelle. Hierüber darf aber weiterhin gestritten werden, auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Das Gericht führte weiter aus, dass auch der Gleichheitssatz nicht verletzt sei. Gewisse Generalisierungen und Pauschalisierungen seien dem Gesetzgeber gestattet. Auch wer nur Radio-Hörer sei, kann sich vorliegend nicht auf den Gleichheitssatz berufen, da der Gesetzgeber nicht nach Geräteklassen staffeln und ggf. Zusatzbeiträge erheben müsse. Schließlich sei auch die Ermäßigung für behinderte Menschen korrekt. Eine völlige Freistellung sei nicht zwingend.
Das Urteil fügt sich in die Reihe klageabweisender Urteile einzelner Verwaltungsgerichte ein. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, wie die Oberverwaltungsgerichte mit der Problematik umgehen und wie – nach Erschöpfung der Instanzen – das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.
Janus Galka, LL.M. Eur.
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"Auch eine Steuer sei nicht gegeben, da das Programmangebot eine Gegenleistung darstelle."
Das heißt also, das bei jeglicher Art von Steuern, die wir zahlen, man als Steuerzahler keine Gegenleistung erwarten darf?
Ich mein, das der Staat mit unseren Steuergeldern eh macht, was er will, war mir ja schon immer klar...
Ich empfehle, sich mit dem Steuerrecht vertraut zu machen.
Eine Steuer bedingt eben definitionsgemäß gerade keine Gegenleistung.