Facebook Party und ihre Folgen

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Öffentliche Party kann teure Nachwirkungen haben

Immer mal wieder hört man von Facebook Partys, die eskalieren. Dabei verschicken Personen online Einladungen und übersehen dabei, wie groß die Zielgruppe eigentlich ist, die sie ansprechen. Letztlich erscheinen dann etliche Gäste, darunter auch zahlreiche Fremde, die das Anwesen demolieren und einen Großeinsatz der Polizei provozieren. So geschehen ist das etwa im Jahr 2008 in den USA, als der 16-jährige Corey Worthingon mehr als 500 Personen zu sich einlud, während seine Eltern im Urlaub waren. Einige davon randalierten und zerstörten die Räumlichkeiten sowie die Autos der Nachbarn, weswegen die Polizei sogar mit Hunden anrücken musste. Corey selbst machte all das nur wenig aus. Er gab sich in Interviews nämlich betont lässig und war sogar stolz darauf, dass ihn der Vorfall über Nacht berühmt machte. Seinen Eltern wurden dagegen 20000 Dollar in Rechnung gestellt. Aber wäre so etwas auch in Deutschland denkbar?

Magdeburgerin postet Partyeinladung öffentlich auf Facebook

Im Jahr 2012 lud eine Frau über Facebook Gäste zu ihrer Party ein und machte den Post sogar öffentlich. Letztlich hatten bereits knapp 4000 Personen ihre Zusage erteilt. Außerdem klickten insgesamt 40000 User auf „Like“. Und da die Veranstaltung nun einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangte, erfuhr auch die Stadt Magdeburg von ihr. Allerdings verbot sie die Party letztlich, da die Sicherheitsbedenken doch zu groß waren. Zudem bekam es die Gastgeberin nun selbst mit der Angst zu tun, weswegen sie die Einladungen auch wieder revidierte. Nur war es zu diesem Zeitpunkt schon zu spät, da ein Mann auf eigene Faust weiterhin die Infos zur Party verbreitete und letztlich ca. 500 Personen erschienen. Eine dermaßen große Menge unter Kontrolle zu bringen, bedarf auch eines hohen Polizeiaufgebotes. Dadurch entstanden der Stadt am Ende zusätzliche Kosten von 215000 Euro.

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Wer trägt die Kosten?

Dem Mann, der weiterhin die Einladungen verbreitet hatte, wurden zunächst knapp 9500 Euro in Rechnung gestellt. Er klagte jedoch erfolgreich gegen diese Forderung, wurde danach aber zu einer Zahlung von 3500 Euro verurteilt. Auch hiergegen legte er wiederum Berufung ein, das abschließende Urteil gilt es noch abzuwarten.

Von der Frau dagegen, die die Party überhaupt erst initiiert hatte, verlangte die Stadt 2500 Euro. Der Betrag sei gerechtfertigt, weil durch den Einsatz zusätzliche Verwaltungskosten entstanden seien. Die Gastgeberin focht die Forderung jedoch gerichtlich an. Nun musste das Gericht klären, inwiefern sie durch die Einladung zur Facebook-Party Gefahren in Kauf genommen hatte.

Dabei entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg, die Klägerin sei zu Recht dazu veranlasst worden, die Verwaltungskosten zu bezahlen. Immerhin habe sie den Einsatz durch das Posten der Veranstaltung auf Facebook unausweichlich gemacht. Dass sie die Party im Nachhinein wieder absagte, habe dagegen keinen Einfluss auf die Höhe der Strafzahlung oder darauf, ob sie erteilt wird oder nicht. Immerhin spiele ein mögliches Verschulden der Klägerin bei der Anwendung des Verwaltungskostengesetzes Sachen-Anhalts keine Rolle.

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