Erschließung von Grundstück gesichert - Bauvorhaben zulässig

Mehr zum Thema: Verwaltungsrecht, Bauherr, Erschließung, Widmung, Innenbereich, Bauvorhaben
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Koblenzer Richter entscheiden zugunsten des Bauherrn

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass entgegen der Auffassung der Ortsgemeinde Bretzenheim das Bauvorhaben des Klägers aufgrund des erschlossenen Grundstücks zulässig sei. (Urteil vom 31. Mai 2012, Aktenzeichen: 7 K 1119/11.KO)

Im vorliegenden Fall stellte der Kläger im Jahr 2010 eine Bauvoranfrage zur Bebauung eines im Innenbereich von Bretzenheim gelegenen Grundstücks mit einem eingeschossigen Wohnhaus. Die Ortsgemeinde versagte das Einvernehmen. Nach ihrer Ansicht liege das geplante Haus an einem Teilstück der Königsberger Straße, welches nicht zum öffentlichen Verkehr gewidmet und als Wirtschaftsweg anzusehen sei. Der Weg sei zu schmal und nicht geeignet, die Erschließung zu sichern, auch auch wenn er teilweise asphaltiert sei. Aus diesem Grund lehnte die Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach die Erteilung des begehrten Bauvorbescheids ab. Auf den Widerspruch des Bauherrn verpflichtete der Kreisrechtsausschuss des Landkreises die Bauaufsichtsbehörde unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erteilung des beantragten Bauvorbescheids. Hiergegen erhob die Ortsgemeinde Klage, die ohne Erfolg blieb.

Philipp Adam
Rechtsanwalt
Zollamtstraße 11
67663 Kaiserslautern
Tel: 0631 20400150
Tel: 0178/6860149 ( ü ä)
Web: http://www.motzenbaecker-adam.de
E-Mail:
IT-Recht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Sozialrecht

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts verletze das Bauvorhaben nicht die Gemeinde in ihren Rechten. Es stünden keine bauplanungsrechtliche Vorschriften dem Vorhaben entgegen.  Insbesondere sei das Baugrundstück von einer Straße erschlossen. Auch andere Wohngebäude würden nämlich über das Teilstück der Königsberger Straße, über das die Erschließung des Vorhabens erfolgen solle, angefahren. Die Ortsgemeinde habe daher den Anliegerverkehr zu vergleichbar genutzten Grundstücken über diese Straße trotz der fehlenden Widmung zugelassen. Aus Gründen der Gleichbehandlung dürfe daher dem Bauherrn das Vorhaben nicht versagt werden.

Rechtsanwalt Philipp Adam
Marktstraße 35
67655 Kaiserslautern

Tel: 0631 3606793
Notfallhandy: 0178 6860149

http://www.motzenbaecker-adam.de
Das könnte Sie auch interessieren
Verwaltungsrecht Baurechtliche Zulässigkeit von Krematorien in Gewerbegebieten
Verwaltungsrecht Nutzungsuntersagung wegen fehlender Baugenehmigung rechtmäßig
Verwaltungsrecht Keine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich