Weitere Mahnungen von der Gewerbeauskunft-Zentrale

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Hilfe zum Vorgehen gegen unberechtigte Forderungen

Die Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale ist vielen Unternehmern bekannt. Verschickt werden sogenannte "Offerten", in denen um die Berichtigung von gewerblichen Daten gebeten wird. In der Eile werden die gewünschten Daten eingetragen und im Glauben an eine reine Informationsauskunft zurück geschickt. Wenige Tage später folgt der Schock: Eine Rechnung über € 900,00.

Derzeit verschickt die GWE Rechnungen und Mahnung ihres Anwalts Burkhard Joepchen und verweist auf ein Urteil des AG Köln. Man sollte sich von diesem Urteil jedoch nicht einschüchtern lassen, es erging ohne mündliche Verhandlung. Interessanter ist das Urteil des LG Düsseldorf vom 15.04.2011 (Az. 38 O 148/10), welches allerdings leider noch nicht rechtskräftig ist.

Das LG Düsseldorf sieht in der Werbung mit einem Monatspreis eine irreführende Werbung, da die Mindestvertragslaufzeit weit über einem Monat liegt. Des Weiteren bejaht das Gericht einen Verstoß gegen die DL-InfoV. Auch der Name der GWE - Gewerbeauskunft-Zentrale - sei schon alleine gesehen irreführend. Wie gesagt, die GWE hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Jedoch bietet das LG Düsseldorf in seiner Entscheidung einige Argumente, mit denen der angebliche Vertrag mit der GWE zu Fall gebracht werden kann.