Verlängerungsverträge der Euroweb Internet GmbH gerichtlich bestätigt

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Urteil des AG Düsseldorf ein Schlag ins Gesicht vieler Euroweb-Kunden

Wie bereits berichtet wird Kunden der Euroweb Internet GmbH, die ihre ursprünglichen Verträge gekündigt haben bzw. kündigen wollen, - meist telefonisch – ein kostenloses Zusatzangebot unterbreitet. Hierbei handelt es sich vorwiegend um die sogenannte Euroweb Online-Redaktion oder um einen lokalen Werbeeintrag.

Wir haben eine Vielzahl von Mandanten, die hier zustimmten und sich dann überraschend einer Vertragsverlängerung ihres ursprünglichen Internet-System-Vertrages über mehrere Jahre ausgesetzt sahen. In diesem Zusammenhang mutet es auch seltsam an, dass die Mandanten alle das gleiche berichten: Nie war die Rede von einer Vertragsverlängerung, immer nur von einem kostenlosen Zusatzangebot.

Aber Vorsicht: Von dem jeweiligen Mitarbeiter wird dann ein in den meisten Fällen identischer Text vorgelesen, der auszugsweise wie folgt lautet: „…dass wir eine Vereinbarung treffen, die inhaltlich mit der vom (Datum des ursprünglichen Vertrages) unter Ihrer Vertragsnummer (Vertragsnummer) übereinstimmt und zusätzlich um das Produkt Euroweb Online Redaktion erweitert wird. Laufzeitbeginn ist das heutige Datum, der (Datum). Alle anderen ursprünglichen Vertragsbedingungen sind selbstverständlich unverändert. (…)“

Wer ahnt hier Böses? Das komplette Gespräch geht um die Online-Redaktion und eben nicht um eine Verlängerung des Vertrages. Anlass dieser Telefonate ist – jedenfalls in unseren Fällen – ja auch gerade die Kündigung des Kunden! Bezeichnend ist hier natürlich auch, dass Euroweb nur diesen Abschnitt aufzeichnet; der Inhalt des restlichen Gesprächs ist daher nur schwer nachweisbar.

Jedenfalls hat nun das AG Düsseldorf (Urteil vom 06.03.2012, Az. 58 C 9985/11) sowie in der Berufung das LG Düsseldorf (Beschluss vom 02.07.2012, Az. 21 S 108/12) dieses Vorgehen als rechtmäßig anerkannt. Der aufgezeichnete Telefonmitschnitt würde eindeutig ergeben, dass hier ein Verlängerungsvertrag vom Kunden gewollt und rechtswirksam abgeschlossen wurde.

Zu berücksichtigen ist jedoch bei dieser Entscheidung, dass der Telefonpartner des Euroweb-Kunden überhaupt nicht selbst vor Gericht erschien und so auch keine eigenen Angaben zu dem Verlauf des Telefonats machen konnte. Nur die von Euroweb als Zeugin benannte Mitarbeiterin konnte demnach das Telefonat wiedergeben. Es scheint daher zumindest ansatzweise nachvollziehbar, dass das Gericht die  Beweiswürdigung eher auf die mündliche Zeugin bezog und sich nicht durch rein schriftliche Mitteilungen beeinflussen lies.

Es bleibt daher in Zukunft abzuwarten, wie andere Gerichte bei nachvollziehbarem und möglicherweise beweisbarem Vortrag entscheiden werden. Wir werden jedenfalls in diesen Fällen alle unsere betroffenen Mandanten mobilisieren und als Zeugen benennen. Dennoch bleibt nur darauf hinzuweisen, dass mündliche Absprachen – nicht nur in Sachen Euroweb – immer Gefahrpotenzial bergen.

Am besten ist, man weigert sich telefonische Verträge abzuschließen und lässt sich ein schriftliches Angebot zukommen. Unternehmen, denen etwas an ihren Kunden gelegen ist, dürften mit einem solchen Vorgehen keinerlei Probleme haben.

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