Verfällt Guthaben nach Kündigung von Gameserver?

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Restguthaben müssen nach Vertragasende auf Verlangen ausgezahlt werden

Frage: Ich hatte einen Online Gameserver gemietet und musste dazu vorab einen Betrag auf mein Kundenkonto aufladen. Der Betrag wurde dann verrechnet mit Laufzeit und Anzahl der jeweils genutzten Spielerslots. Ich habe nun gekündigt und noch ein Restguthaben von knapp 20 Euro auf meinem Kundenkonto. Der Anbieter will den Betrag behalten und nicht auszahlen.

123recht.de: Hier scheint eine ähnliche Konstruktion vorzuliegen wie bei Prepaid-Karten von Mobilfunkanbeitern. Auch dort wird ein Guthaben aufgeladen und es stellt sich die Frage, ob der Kunde einen Anspruch auf Auszahlung eines nicht genutzten Restguthabens hat. Mittlerweile wurde höchstrichterlich entschieden, dass die Guthaben nicht nach einer bestimmten Zeit verfallen dürfen und die Mobilfunkunternehmen Restguthaben auf Verlangen auszahlen müssen, ohne dafür eine zusätzliche Gebühr verlangen zu können.

Frage: In den AGB des Anbieterst steht aber eindeutig, dass sie überschüssige Beträge von Kundenkonten nicht auszahlen müssen. Was jetzt?

123recht.de: Ich kenne zwar nicht den genauen Vertrag oder Wortlaut der AGB, aber diese Klausel scheint zumindest auf den ersten Blick nicht haltbar, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Ich kann aus der Ferne keinen Unterschied zu Prepaid-Karten beim Mobilfunk erkennen und sehe gute Chancen, dass Sie den Betrag trotz AGB-Klausel zurückverlangen und das auch durchsetzen können.

Leserkommentare
von guest-12304.10.2015 23:19:08 am 08.04.2015 14:20:06# 1
Was ist, wenn argumentiert wird, dass Gebühren bei der Aufladung entstanden sind?
Sprich dass dem Anbieter durch die Aufladungen Gebühren durch die Zahlungsdienstleister entstanden sind.

Rechenbeispiel: Kunde lädt 10 EUR via PayPal auf. Dem Anbieter entstehen Gebühren in Höhe 2 EUR. Sprich 8 EUR hat der Anbieter tatsächlich erhalten. Dem Kunden stehen jedoch 10 EUR zur Verfügung.

Wie verhält es sich da? Muss der Anbieter mir dann trotzdem das Guthaben auszahlen, welches er "theoretisch" nicht erhalten hat?
    
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