"Restschuldversicherung - Abzocke oder sinnvolle Absicherung für Kredite?"

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Restschuldversicherung, Versicherung, Darlehen, Zahlungsunfähigkeit, Widerruf, Kredit
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Haben Sie einen Kredit mit Restschuldversicherung oder planen Sie einen Kredit? Das sollten Sie unbedingt zum Thema wissen

Häufig verkaufen Banken den Kreditnehmern neben dem üblichen Darlehen auch eine Restschuldversicherung. Welchen Sinn hat eine solche Versicherung?

Die Restschuldversicherung soll den Versicherungsnehmer und seine Angehörigen vor unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit absichern. Sie greift bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung oder Tod. Neben Einzelversicherungen ist auch ein Teil- oder Komplettschutz möglich. Allerdings verschweigen die Banken meistens , wie teuer solch eine Versicherung ist. Die Restschulversicherung wird meistens zusammen mit dem Kredit verkauft. Beim Kunden entsteht dadurch der Eindruck, dass der Darlehensvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft sei Beide Verträge bestehen jedoch unabhängig voneinander. Nur in seltenen Fällen ist die Restschuldversicherung tatsächlich verpflichtend. Trotzdem haben die Banken, aufgrund der außerordentlich hohen Provisionssätze, ein starkes Interesse am Abschluss dieser Versicherungen.

Der Leistungsumfang ist oft begrenzt

Die Versicherungsbedingungen begrenzen häufig den Leistungsumfang. Im Falle von Arbeitslosigkeit werden beispielsweise in der Regel lediglich 12-18 Monate gedeckt. Aus dem Leistungskatalog geht ferner hervor, dass eine dreimonatige Warte- und Karenzzeit einzuhalten ist. Für viele Versicherungsnehmer ist zu beachten, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung nur bis zu einem bestimmten Lebensalter möglich ist.

Vor Abschluss einer Restschuldversicherung sollten bestehende Versicherungen geprüft werden

Ob die Versicherung tatsächlich sinnvoll für Sie ist, hängt von dem konkreten Bedarf und bereits vorhandenen Versicherungen ab. Vor dem Abschluss ist es daher empfehlenswert, bestehenden Versicherungen prüfen zu lassen, um sich anschließend für bzw. gegen die Restschuldversicherung entscheiden zu können. Besonders zu beachten ist das Verhältnis zwischen der Kreditlaufzeit und den Kreditkosten. Insbesondere bei Krediten mit geringer Kredithöhe und -laufzeit kann der Versicherungsabschluss mit einer enormen Kostensteigerung verbunden sein.

Informationspflicht und Widerrufsfrist

Seit einiger Zeit gibt es aufgrund der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD)neue Regelungen.. Die Folgen für die Restschuldversicherung lauten nun: stärkere Informationspflicht. Verbraucher sollen künftig eine Woche nach dem Vertragsabschluss ein weiteres Informationsblatt erhalten, in dem die genauen Kosen aufgeführt sind und auf die Freiwilligkeit des Abschlusses hingewiesen wird. Anschließend sei eine weitere Widerrufsfrist gegeben. Eine bereits bestehende Restschuldversicherung kann individuell entsprechend der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen gekündigt werden, man müsste sich aber die Bedingungen gesondert ansehen, da sich aus den vertraglichen Bedingungen gewisse Besonderheiten ergeben können.

Gerne können wir prüfen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Abschluss Ihrer Restschuldversicherung eingehalten wurden. Ggf. ist der Versicherungsvertrag unwirksam und kann widerrufen oder gekündigt werden.