Ist Ihr Auto von Fahrverboten bedroht? So können Sie Ihren Wagen ohne Wertverlust zurückgeben

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Widerrufsfristen haben nicht zu laufen begonnen

Ein Großteil der Autokäufer entscheidet sich beim Kauf eines Kfz für die Finanzierung per Autokredit. Diese Darlehensverträge erfordern eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher über die Möglichkeit des Widerrufs informiert. Ist das nicht der Fall, so kann die 14-tägige Widerrufsfrist erst gar nicht beginnen. Kunden könnte das so genannte "ewige" Widerrufsrecht zustehen.

Genau dieserFall liegt bei vielen Verträgen vor. Die Darlehensnehmer haben die Möglichkeit, auch Jahre nach Abschluss den Darlehensvertrag zu widerrufen. Unternehmen, deren Widerrufsbelehrungen besonders fehlerhaft waren, sind unter anderem: VW-Bank, Audi Bank, Mercedes Benz Bank, Skoda Bank, SEAT Bank, Ford Bank, Santander Bank, Bank 11.

Entfällt der Kreditvertrag entfällt der Kaufvertrag

Bei Autokrediten handelt es sich um verbundene Verträge, bei denen der Kreditvertrag meist ganz oder teilweise zur Finanzierung des Kaufvertrags dient. Folglich müssen beim Widerruf beide Teile rückabgewickelt werden. Dies bedeutet für Sie, dass das Kfz an den Händler zurückgegeben und der Darlehensgeber sämtlich geleisteten Tilgungszahlungen wieder zurückzahlen muss. Sofern eine Restschuld vorliegt, erlischt diese. Für die gefahrenen Kilometer und den Verschleiß kann das Kreditinstitut Nutzungsersatz verlangen. Im Verhältnis zu einem üblichen Verkauf ist dieser jedoch überschaubar. Grund sind die guten Konditionen vieler Verträge, da meist der nahezu komplette Kaufpreis zurückgezahlt werden muss.

Bei Käufen aus dem Jahr 2014 kann die Nutzungsentschädigung entfallen

Besonders positiv ist die Widerrufsmöglichkeit für Käufer aus dem Jahre 2014. Sofern Sie den Darlehensvertrag nach dem 12.06.2014 abgeschlossen haben, entfällt für die Autokäufer, dank der Gesetzesänderung vom 13.06.2014, sogar die Nutzungsentschädigungspflicht. Sie können den Wagen ohne Abzüge zurückgeben und erhalten gleichzeitig die kompletten Raten zurückbezahlt.

Auch bereits abgelöste Verträge sind betroffen

Laut höchstrichterlicher Entscheidung des BGH ist der Widerruf grundsätzlich auch dann möglich, wenn der Darlehensvertrag bereits abgelöst wurde. Hier sollten Sie allerdings nicht lange nach der Ablösung warten, da das Widerrufsrecht unter Umständen verwirken kann. Hier wären so die vom Darlehensnehmer gezahlten Raten mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugunsten des Darlehensnehmers zu verzinsen.

Von der Abgasaffäre betroffene Autofahrer sollten Ihr Widerrufsrecht prüfen lassen

Besonders interessant könnte der Widerruf vor allem für Autobesitzer sein, die durch die "Abgasaffäre", von drohenden Fahrverboten und vom möglichen Wertverlust der Dieselfahrzeuge betroffen sind. Deshalb sollten Sie zeitnah, Ihre Verträge bzw. die Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen.

Gerne überprüfen wir Ihre Widerrufsbelehrung auf ihre Wirksamkeit und begleiten Sie bei einer Rückabwicklung.