Maklerprovision im Internet - was ist mit der Mehrwertsteuer?

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Die Preisangabeverordnung gilt auch für Maklerangebote gegenüber Verbrauchern

Frage: Ich habe über eine Maklerannonce auf Immobilienscout24.de eine Wohnung gemietet. In der Anzeige war von 2 Kaltmieten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer die Rede. Das mit den Steuern hatte ich überlesen. Muss ich die zahlen?

123recht.de: Unternehmer müssen Verbrauchern gegenüber immer die Bruttopreise nennen, die anfallen. Die Angabe "Nettopreis plus Mehrwertsteuer" ist unzureichend und daher unzulässig. Leider hilft Ihnen das aber nachträglich nicht: Der Makler verstößt gegen Wettbewerbsrecht und kann daher von Konkurrenten oder Verbraucherschützern wegen seiner falschen Preisangabe kostenpflichtig abgemahnt werden. Sie selbst können daraus aber keine Rechte herleiten und müssen die Provision voll zahlen.

Frage: Muss der Makler bei richtger Preisangabe dann den Endpreis als Zahl angeben?

123recht.de: Nein, der Makler muss jetzt nicht die konkrete Provision ausrechnen und das angeben, also etwa nicht "938 Euro". Die Kaltmiete kann sich im Zuge der Verhandlungen ja auch noch ändern. Richtig ist daher eine Angabe wie "2,38 Kaltmieten inklusive Mehrwertsteuer". Hier ist die Steuer dann bereits eingerechnet, ohne die konkrete Miete nennen zu müssen.

Leserkommentare
von Rechtsanwalt Johannes Kromer am 07.02.2015 07:52:13# 1
Interessant wird der Fall zudem für Makler, die von der Kleinunternehmerregelung des § 19 Umsatzseuergesetz (UStG) Gebrauch machen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Wie oben aufgeführt, muss der Unternehmen gegenüber Verbrauchern stets den Bruttopreis nennen, also "inklusive Mehrwertsteuer". Beim Kleinunternehmer ist jedoch gerade das auch wieder falsch, da ja gerade keine Mehrwertsteuer enthalten ist: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Maklerprovision-Kleinunternehmer-Anwalt-Immobilienrecht----f261287.html" target="_blank">http://www.frag-einen-anwalt.de/Maklerprovision-Kleinunternehmer-Anwalt-Immobilienrecht----f261287.html</a>

Viele Grüße

Rechtsanwalt Kromer
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