Kein Provisionsanspruch: Verkäufer verweist an Makler

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Kein Geschäft für Makler, wenn Käufer direkt den Eigentümer kontaktiert

Viele Kaufinteressenten suchen im Internet nach ihrer Traumimmobilie. Oft werden sie dadurch in die Lage versetzt, sich unmittelbar mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Verweist dieser dann an einen Makler, der im Einverständnis mit dem Veräußerer eine Ortsbesichtigung durchführt, fragt sich der Interessent, ob dem Makler eine Provision zusteht.

Makler hat keinen Anspruch auf Provision

Nach Auffassung des OLG Koblenz steht dem Makler gegen den Käufer in diesem Fall kein Provisionsanspruch zu, da er weder als Nachweismakler noch als Vermittlungsmakler tätig geworden ist.

Wie hat der Kaufinteressent vom Angebot Kenntnis erlang ist wichtig für möglichen Provisionsanspruch

Die Besonderheit des Falles liegt darin, dass der Kaufinteressent über die Internetseite des Verkäufers Kenntnis erlangt hatte. Hätte er über eine Anzeige des Maklers Kenntnis erlangt, wäre eine Provision fällig gewesen.

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 U 539/13

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