Herzkreise, Schenkkreise und Co.

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Herzkreis, Schenkkreis, Pyramidensystem, Schneeballsystem
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Seit der Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 18.02.2004 (112C551/03) wurde in den Medien vermehrt über so genannte Herz- oder Schenkkreise berichtet. Das Amtsgericht Köln entschied, dass eine Mitspielerin das im Rahmen eines nach dem Pyramidensystem organisierten "Spiels" gezahlte Geld nicht zurückverlangen kann: Die Mitspielerin habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, dass Sie an einem sittenwidrigen Rechtsgeschäft teilnahm. Gleichwohl gab es zu einem ähnlichem Sachverhalt ein Urteil des Amtsgerichts Gütersloh vom 21. November 2003 (14C553/03), das genau in die entgegengesetzte Richtung führte und der Klägerin einen Rückzahlungsanspruch über das "geschenkte" Geld zusprach. Derartige Spielsysteme waren in den vergangenen Jahren häufiger Gegenstand von Entscheidungen der Gerichte. Grundtenor dieser Entscheidungen war stets, dass ein nach dem Pyramidensystem organisiertes Spiel sittenwidrig ist.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Herzkreise, Schenkkreise und Co.
Seite  2:  Was sind Herzkreise?
Seite  3:  Strafrechtliche Bedeutung
Seite  4:  Zivilrechtliche Bedeutung
Seite  5:  Fazit
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