Gewerberegistrat / Freiberufregistrat, Abzocke bzw. Abofalle durch GES Registrat GmbH aus Berlin!?

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Haben Sie Post von dem Gewerberegistrat, dem Freiberufregistrat, der GES Registrat GmbH, der Hunter Forderungsmanagement GmbH oder von Herrn Rechtsanwalt Michael Borth bekommen? Dann wehren Sie sich!

In letzter Zeit haben mehrere unserer Mandanten, insbesondere Unternehmer aus der Dienstleistungsbranche, Post vom „Gewerberegistrat" bzw. „Freiberufregistrat" erhalten. Dass das Schreiben tatsächlich von der GES Registrat GmbH aus Berlin stammt, erkennt man erst auf den zweiten Blick. Auch der eigentliche Inhalt des Schreibens wird erst bei genauerem Hinsehen deutlich. Geschäftsführer der GES Registrat GmbH ist ein Herr Patrick Zilm.

Das Schreiben sieht aus, als stamme es von einer Behörde.

Das gesamte Formular scheint für den Zweck designt worden zu sein, den Empfänger über den wahren Inhalt des Schreibens zu täuschen und bei Ihm den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein behördliches Schreiben, dass der dringenden Bearbeitung durch den Empfänger bedürfe. Insbesondere die markant oben rechts im Briefkopf platzierte Bezeichnung „Gewerberegistrat" bzw. „Freiberufregistrat" unterstützt diesen Eindruck und legt die Vermutung nahe, es gehe um die Eintragung in einem amtlichen Register. Ältere Varianten des Formulars enthielten zudem noch ein prominent im Briefkopf platziertes Logo, welches zwei geflügelte Bären oder Löwen abbildete und sich damit stark an bekannte Wappen und Hoheitszeichen anlehnte. Hinzu kommt, dass das Schreiben der GES Registrat GmbH auf grauem Umweltpapier gedruckt ist, wie es auch häufig von Behörden verwendet wird. In Fettschrift wird zudem unter Fristsetzung dazu aufgefordert, die Richtigkeit der dort aufgeführten Unternehmensdaten zu kontrollieren und dies per Unterschrift zu bestätigen. Hierdurch soll beim Adressaten offenkundig der Eindruck geweckt werden, es handele sich um ein offizielles amtliches Schreiben, auf das man nun reagieren müsse. All dies soll den Empfänger vom Lesen des „Kleingedruckten" im letzten Absatz abhalten.

Thomas Seidel
Partner
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Worum es wirklich geht: Kostenpflichtiges Zwei-Jahres-Abo

Wer das Formular der GES Registrat GmbH unterschreibt, schließt einen kostenpflichtiges Abo für die Erfassung und Veröffentlichung seiner Unternehmensdaten in der Online-Datenbank unter der Domain www.registrat.de ab. Auf diese Website verlinken auch die Domains www.gewerberegistrat.de und www.freiberufregistrat.de. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst mindestens zwei Jahre zum Preis von 588 € jährlich inkl. Umsatzsteuer. Das bedeutet: Auf den Unternehmer kommen Kosten in Höhe von insgesamt 1176 € brutto zu. Soll der Eintrag auch ein Bild enthalten, schlägt dieser gleich mit 720 € brutto zubuche. Für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren wären also nach Auffassung des Geschäftsführers Patrick Zilm insgesamt 1440 € zu zahlen.

Automatische Verlängerung der Laufzeit

Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.

Inkasso durch die Hunter Forderungsmanagement GmbH

Wer die Schreiben der GES Registrat GmbH ignoriert, erhält bald Post von der Hunter Forderungsmanagement GmbH aus Berlin, die das Inkasso für die GES Registrat GmbH übernimmt. In Ihrem Schreiben verlangt die Hunter Forderungsmanagement GmbH neben den ursprünglich für das erste Vertragsjahr geforderten 588 € auch Zahlung von Inkassogebühren in Höhe von etwa 150 € brutto. Darüber hinaus droht sie mit der Eintragung in „verschiedene Schuldenregister" und stellt eine Eintragung in das Bundeszentralregister wegen einer Straftat in Aussicht. Lassen Sie sich hiervon keine Angst machen und setzten Sie sich mit der Hilfe eines erfahren Anwalts zur Wehr. Einen Schufa-Eintrag können Sie beispielsweise nur verhindern, wenn Sie die Forderung der GES Registrat GmbH bestreiten.

Rechtsanwalt Michael Borth aus Erfurt – Inkasso Teil II

Wer auch auf die Schreiben der Hunter Forderungsmanagement GmbH nicht reagiert, wird in der Regel von Herrn Rechtsanwalt Michael Borth aus Erfurt angeschrieben, der ebenfalls versucht die vermeintliche Forderung der GES Registrat GmbH einzutreiben. In dem Schreiben wird eine Frist gesetzt und für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der Frist Zahlungsklage angedroht. Spätestens jetzt sollten auch Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen um Waffengleichheit herzustellen und Ihre Rechte zu wahren.

Vorsicht vor „Erlassmahnung" – „Schuldenfrei ins neue Jahr für nur 149 €"!?

Neuerdings verschickt die GES Registrat GmbH „Erlassmahnungen" an Ihre „Kunden". Was eine „Erlassmahnung sein soll, entzieht sich unserer Kenntnis. Blickfangmäßig wird dem Empfänger suggeriert, er könne durch Zahlung von „nur" 149 € „schuldenfrei ins neue Jahr starten". Doch Vorsicht: Selbst wenn Sie die 149 € zahlen, kann die GES Registrat GmbH Sie im zweiten Vertragsjahr noch einmal in Höhe der vollen 588 € in Anspruch nehmen. In dem Angebot wird nämlich nur auf den Rest der bis dahin fälligen Forderungen verzichtet.

Was mache ich, wenn ich schon unterschrieben habe?

Wenn Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie von der GES Registrat GmbH schnell die Rechnung gefolgt von der ersten Mahnung. Auch die „Übergabe an das Forderungsmanagement" wird angedroht. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich hierdurch nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht, bevor Sie mit uns gesprochen haben. Da jedoch z.B. für die Anfechtung des Vertrages Fristen laufen, sollten Sie auch nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie rechtlich zur Zahlung verpflichtet sind. Zu dem Formular des „GEWERBEREGISTRATS" bzw. „FREIBERUFREGISTRATS" gibt es schon erste Urteile zulasten der GES Registrat GmbH. Das Schreiben erinnert zudem stark an die Fälle der Branchenbuchabzocke, wie sie uns von der „Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE)" vielfach bekannt sind. In diesen Fälle hat die Rechtsprechung eine Zahlungspflicht mit der Begründung abgelehnt, bei dem versteckten Kostenhinweis handele es sich um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB. Auch die DR Verwaltung AG aus Bonn verwendet ein ähnliches Formular und ist uns aus vielen Mandaten bereits bestens bekannt.

In der Kanzlei copy & right sind wir der Auffassung, dass eine Vielzahl von rechtlichen Argumenten mit Erfolg gegen die Ansprüche der GES Registrat GmbH vorgebracht werden können. Wir haben hierzu eine auf mehreren Verteidigungslinien basierende Strategie zur Wahrung Ihrer Rechte entwickelt. Wie die Rechtslage in Ihrem Fall aussieht, hängt jedoch vom Einzelfall ab und sollte anhand des konkret verwendeten Formulars von einem Rechtsanwalt beurteilt werden.

Rufen Sie uns an unter 040 – 320 46 390 oder schicken Sie uns die Unterlagen zu und wir helfen Ihnen. Wenn wir die Angelegenheit für Sie prüfen und den außergerichtlichen Schriftverkehr mit der GES Registrat GmbH, der Hunter Forderungsmanagement GmbH oder Herrn Rechtsanwalt Michael Borth übernehmen sollen, müssen Sie für unsere Beauftragung mit Gesamtkosten in Höhe von 199 € zzgl. 19 % USt. rechnen.

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