Vorvertraglichkeit - eine böse Überraschung

Mehr zum Thema: Versicherungsrecht, Vorvertraglichkeit, Rechtschutz, Versicherung, Wartefrist, Gewerbetreiber
4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

Vorsicht bei Rechtsschutzversicherungen

Die Versicherungen sind leicht abzuschließen - gerade online. Die Preise sind oft niedrig. Wer allerdings eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte wissen, dass in der Regel drei Monate Wartefrist eingehalten werden müssen.

1. Was bedeutet das

Läuft ein Streit schon (zum Beispiel mindern Sie die Miete bereits wegen Mängeln ) wird sich die RV  weigern, zu zahlen. Sie nennt das "Vorvertraglichkeit". Auf gut deutsch: der Schaden war im Keim schon angelegt, danach versichern geht nicht.

2. Und wenn früher bereits Rechtsschutz bestand

Diese Sachlage ist nur dann kein Porblem, wenn Sie vorher bei anderem anderen RV-Anbietern mit denselben Leistungsspektrum Kunde waren und die Verträge sich quasi aneinander reihen. Dann greift in der Regel die alte RV.

3. Wie kann ich den Ärger vermeiden

Stress vermeiden kann man, indem nur solche Fälle gemeldet werden, die 3 Monate nach dem Versicherungsvertrag eintreten. Ein Beispiel: Sie haben zwei Mängel in der Miet-Wohnung. Z.B. Nasse Decken und kaputte Fenster. Dann stellen Sie nur den Mangel streitig, der nach der Wartezeit entstanden ist.

Der BGH sagt deutlich: jeder Fall und Mangel hat sein Eigenleben und zeitlichen Beginn. Gar nichts bringt es, wenn Sie schon prozessieren und dann erst eine Versicherung abschließen. Diese wird immer ablehnen.

4. Was brauche ich denn an Versicherungen

Arbeits-Vertrags-Miet-und Verkehrsrecht. Strafrecht lohnt sich nur, wenn Sie im Nachgang freigesprochen oder fahrlässsig gehandelt haben. Das ist fast immer unsicher.

5. Kann ich als Gewerbetreiber Rechtschutz abschließen

Kaum. Die wenigsten Gesellschaften tun das. Das Risiko ist zu groß.

Checken Sie, welche Versicherung zu Ihnen passt. Wichtig sind Vertrags-, Miet- Verkehrs-und Arbeitsrechtsschutz. Strafrecht lät sich nur bedingt lohnend. Zahlen tun die RV erst, wenn Ihre Unschuld bewiesen ist oder Sie fahrlässig gehandelt haben. 

6.Kann ich meine Familie oder Freundin/Freund versichern

Das ist jedenfalls sehr sinnvoll. Familienrechtsschutz deckt auch die Kindern ab, wenn die mal über die Strenge schlagen.Lassen Sie Sich am Besten von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten, vergleichen Sie gründlich. Es gibt bei Preisen  bis zu 500% Unterscheid.

Noch ein kleiner Tip:

Bezahlen Sie Ihre Beiträge pünktlich. Geschieht das zu spät, wird trotz später Zahlung die Versicherung nicht zahlen. Also am besten Dauerauftrag. Wir beraten Sie gerne.