Lücke in der Hausratversicherung bei Hagel

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Schäden durch schmelzenden Hagel nicht hausratversichert

Während eines Unwetters kommt es zu Hagelniederschlag, der die Tür zu einem hausratversicherten Gebäude aufdrückt, mit der Folge, dass die Hagelkörner in das Gebäude gelangen. Dort verursachen sie infolge Wechsels ihres Aggregatzustands beim Tauen Wasserschäden an verschiedenen Hausratsgegenständen. Aus der bestehenden Hausratversicherung macht der klagende Versicherungsnehmer nun Ansprüche gegen den Deckung ablehnenden Versicherer geltend. Das OLG Saarbrücken weist die Klage ab.

Rechtliche Beurteilung des Hagelschadens

Die Hausratversicherung schützt vor der direkten Einwirkung von dem so genannten Hagelschlag

Elisabeth Aleiter
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Hagel gilt gemäß § 5 VHG als fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.

Die von dem Versicherungsnehmer dargestellten Schäden wurden durch das Schmelzwasser verursacht.

Fazit für Versicherungsnehmer

Es wird davon ausgegangen, dass auch der durchschnittliche Versicherungsnehmer den Unterschied zwischen festem Hagel und Schmelzwasser einordnen kann. Daher besteht jetzt kein Anpassungserfordernis in Form entsprechender Auslegung der Klausel.

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4.6.2013 - 5 W 43/13=BeckRS 2013, 17786, Fundstelle:

NJW Spezial 2014 Heft 1, Seite 3

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