Hagelschaden am Fahrzeug

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Die Versicherung weigert sich, Schäden durch Hagel zu bezahlen. Was jetzt?

Sehr geehrte Ratsuchende,

das Wetter bringt es mit sich, dass vereinzelt starker Hagel auftreten kann und Fahrzeuge oder andere Sachen von bedeutendem Wert beschädigt. Was jetzt?

Felix Hoffmeyer
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: http://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht
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Antwortet: ∅ 14 Std. Stunden

Der Ablauf ist meist so, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, der überprüfen soll, ob die Beschädigungen ursächlich vom Hagel stammen. Diese Gutachten sind meist einseitig und sollten kritisch überprüft werden.

In vielen Fällen werden diese Gutachten so ausfallen, dass entweder der gesamte Anspruch abgelehnt wird, weil der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass der Schaden bereits vorher bestanden hatte, oder aber der Anspruch um ein Vielfaches gekürzt wird.

Es empfiehlt sich daher, dass zunächst auch ein eigenes Gutachten über die Schadenshöhe und auch über den Schadensablauf eingeholt wird, um diesem Gutachten der Gegenseite etwas Fachliches entgegen setzen zu können.

Darüber hinaus sollten Zeugen gefunden werden, die den Zustand des Fahrzeuges vor dem Hagel gesehen haben und auch gegebenenfalls vorhandene Bilder als Beweismittel gesichert werden, die möglichst kurz vor dem Schaden aufgetreten sind. Denn die Beweislast liegt bei Ihnen, dass der Hagel ursächlich für die Beschädigung gewesen ist.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, können solche Fälle über diese abgewickelt werden, sonst über Prozesskostenhilfe.
Wenn Sie bei Ihrem Fall Hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.

Gerne stehe ich für die gerichtliche Durchsetzung jederzeit zur Verfügung, da wir bundesweit Mandate bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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