Bundesrichter stärken Positionen der Kunden bei Lebensversicherungen

Mehr zum Thema: Versicherungsrecht, Versicherung, Lebensversicherung, Kündigung, Rückzahlung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow

Der Bundesgerichtshof (BGH) fordert in seinem Urteil vom 12.10.2005, dass Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig kündigen, eine höhere Rückzahlung von der Versicherung erhalten. Dem Urteil zufolge dürften Versicherte bei einer Kündigung in den ersten beiden Jahren nicht mehr leer ausgehen. Der BGH schreibt vor, dass die Versicherungskonzerne dann die Hälfte der Beiträge erstatten müssen. Nach Abzug von Vertragskosten und dem Beitrag für den Risikoschutz können Versicherte künftig mit Rückzahlungen von bis zu 40% rechnen. Nachforderungen können Kunden stellen, die ihre Verträge zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen haben. 20 Millionen Neuverträge wurden laut dem Bund der Versicherten in diesem Zeitraum abgeschlossen.

Aber auch für Kunden, die Ende 2004 noch hastig eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, kann unter Umständen ein Ausstieg ohne Kosten erfolgen. Denn in zahlreichen Verträgen steht noch eine veraltete Rücktrittsfrist von 14 Tagen in den Verträgen. Die Frist wurde am 08.12.2004 auf 30 Tage verlängert. Wer nach diesem Datum einen Vertrag mit einer veralteten Rücktrittsfrist abgeschlossen hat, kann bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags aussteigen.