Beiträge ohne Wechsel des Versicherers in der privaten Krankenversicherung (PKV) sparen

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Tarifwechsel bei gleichen Leistungen und Erhalt aller Altersrückstellungen ohne Gesundheitsprüfung

Kaum ein privat Versicherter beklagt nicht im Alter die hohen bzw. steigenden Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV).

Nach vielen Jahren der Vorzugsbehandlung in der PKV zu günstigen Beiträgen kommt im Alter oft das Erwachen. Nunmehr sind oft steigende Beiträge aus - gegenüber dem einstigen Einkommen - deutlich geringeren Rentenbezügen zu bestreiten.

Maren  Pfeiffer
Partner
seit 2006
Rechtsanwältin
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30161 Hannover
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Der Wechsel zu anderen privaten Versicherungsgesellschaften ist aufgrund des Verlusts der über viele Versicherungsjahre bei ein und derselben PKV angesparten Altersrückstellungen vergleichsweise nachteilhaft.

Viele PKV-Mitglieder erwägen daher, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dies ist jedoch ausschließlich unter engen Voraussetzungen möglich, insbesondere, wenn der Versicherte bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat.

Tarifwechsel beim selben Versicherer

Was die meisten Verbraucher nicht wissen:

Am Beitrag sparen, und altersunabhängig in einen kostengünstigeren Tarif desselben Versicherers zu wechseln ist möglich. Auch ohne auf den bisherigen Leistungsumfang zu verzichten.

Versicherten hilft dabei folgende, gesetzliche Regelung:

§ 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Dieser regelt einen Anspruch für Versicherte in der PKV auf einen Tarifwechsel bei der bestehenden Versicherungsgesellschaft in einen anderen günstigeren Tarif, der jedoch genauso viel leistet wie der alte. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht nötig!

Tarifwechsel ermöglicht Einsparungen von mehreren hundert Euro

Oftmals können Kunden durch solche Tarifwechsel Einsparungen zwischen 100 € und 500 € erzielen. Altersrückstellungen bleiben erhalten.

Dass die Versicherer und auch provisionsabhängige Makler nicht von sich aus die in § 204 VVG geregelte Möglichkeit ansprechen und dahingehend beraten, liegt auf der Hand. Das mag auch erklären, warum diese Möglichkeit der Versichertengemeinschaft weitgehend unbekannt ist.

Beitragssenkende Alternativen wie etwa die Erhöhung des Selbstbehalts, Optimierung des Risikozuschlags, sind gegenüber dem Tarifwechsel nur geringe Einsparmöglichkeiten bzw. gehen mit Nachteilen einher, die ein Tarifwechsel nicht bewirkt.

Selten gibt es bei zwei verschiedenen Tarifen dieselben Leistungszusagen, so dass im Einzelfall stets zu prüfen ist, welcher Tarif für den jeweiligen Versicherten der richtige ist.

Erneute Gesundheitsprüfung ist nur bei Mehrbedarf zulässig

Wenn ein günstigerer Tarif Mehrleistungen enthält, heißt dies nicht, dass er nicht ebenfalls in Betracht kommen kann. Für die Mehrleistung – und nur für diese – darf die PKV eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Risikozuschlag erheben. Ebenfalls besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Mehrleistung verzichten.

Sie sollte sichergehen, dass Ihnen Ihr bisheriger Versicherer alle, also auch solche Tarife zum Wechsel vorschlägt.

Bei Fragen rund um das Thema PKV-Tarifwechsel und dessen Durchsetzung gegenüber der Versicherung kontaktieren Sie mich gern per E-Mail.

Maren S. Pfeiffer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

RAinPfeiffer@gmx.net
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