Wieder Messfehler beim Poliscan Speed Lasermessgerät

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Das Lasermessgerät Poliscan Speed von der Firma Vitronic gehört zu den innovativen Messgeräten, die noch nicht allzu lange auf Deutschlands Straßen zum Einsatz kommen, und wird noch nicht von allen Gerichten als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Mit der sogenannten LIDAR-Methode sendet das an nur einer Fahrbahnseite installierte oder mobil nutzbare Gerät Laserimpulse aus, die nach dem Auftreffen auf ein Objekt reflektiert werden. Aus der bekannten Lichtgeschwindigkeit des Laserstrahls wird die Entfernung zum Fahrzeug gemessen und aus dem Abstand im Rahmen einer zweiten Messung die Geschwindigkeit ermittelt. Eine angeschlossene Kamera löst bei Überschreitung eines zuvor festgelegten Tempos automatisch aus und produziert Fotos, die möglichst auch den Fahrzeugführer erkennen lassen. Das Lasermessgerät Poliscan Speed kann in beide Fahrtrichtungen Fahrzeuge messen, die sich im Bereich zwischen 50 und 20 Metern Entfernung nähern und sich mindestens über eine Strecke von zehn Metern im Messfenster befinden. 

Wie jede Messung birgt auch die Geschwindigkeitskontrolle mit Poliscan Speed generelle und spezifische Quellen für Messfehler. Grundsätzlich muss das Gerät ordnungsgemäß geeicht und voll funktionsfähig sein, während geschulte Messbeamte die besonderen Anwendungsvorschriften einhalten müssen. Bei diesem Lasermessgerät von Vitronic haben sich in der Vergangenheit zusätzliche Messfehler daraus ergeben, dass bei der früheren Softwareversion 1.5.3 eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. Zwar ist dieser Fehler inzwischen durch die Entwicklung einer neuen Software behoben worden, die aber erst seit 21.07.2010 eingeführt wurde. Vielerorts wurden die Geräte erst stark verzögert mit der neuen Software ausgerüstet, und noch immer können veraltete Versionen zum Einsatz kommen.

Betroffene, die mit Poliscan Speed geblitzt wurden, haben daher gute Chancen, den Bußgeldbescheid im Einspruchsverfahren anzugreifen, da Messfehler oftmals nicht auszuschließen sind. Ein Rechtsanwalt kann nach Einsicht in die Bußgeldakte die Einzelheiten der Messung nachvollziehen und gegebenenfalls die Nachprüfung durch einen Sachverständigen veranlassen.

Die Kosten werden regelmäßig durch die (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung übernommen.