Unverschuldeter Verkehrsunfall - Welche Ansprüche haben Sie als Geschädigter?

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, Ansprüche, Reparaturkosten, Totalschaden
4,5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
8

Es wird aufgezeigt, welche Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden können.

Die Gefahr in einen Verkehrsunfall im Straßenverkehr verwickelt zu werden ist hoch. Selbst wenn Ihnen kein Verschuldensvorwurf gemacht werden kann, weil Sie sich einwanfrei verhalten haben, können Sie durch die Unachtsamkeit anderer Verkehrsteilnehmer in einem Unfall verwickelt werden.

In einem solchen Fall ist es gut zu wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Eins jedoch vorweg: Unverzüglich nach dem Verkehrsunfall sollten Sie einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Vielfach versuchen die Geschädigten die Regulierung des Verkehrsunfalls durch Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in die eigene Hand zu nehmen. Dies ist nicht empfehlenswert, denn dabei werden aus Unkenntnis immer wieder einzelne Schadensersatzpositionen vergessen oder von der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit einer rechtlich unhaltbaren Argumentation abgelehnt.

Welche Ansprüche stehen Ihnen grundsätzlich zu?

Im deutschen Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er stünde, wenn der Verkehrsunfall sich nicht ereignet hätte.

Wichtig sind insbesondere die nachfolgenden Schadensposten:

1. Sachverständigenkosten: Wurde der Verkehrsunfall ausschließlich durch die Gegenseite verursacht und verschuldet, können Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen. Eine Begutachtung durch einen Sachverständigen ist in der Praxis zumeist unverzichtbar, da erst durch die Begutachtung festgestellt werden kann wie hoch der Schaden an dem Fahrzeug ist bzw. wie hoch die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sein werden. Jedoch empfehle ich vor der Beauftragung eines Sachverständigen Rücksprache mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zu halten, damit geklärt werden kann, ob die Beauftragung des Sachverständigen im Einzelfall sinnvoll.

2. Reparaturkosten: Von der Gegenseite können die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bzw. die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten ersetzt verlangt werden. Zu beachten ist, dass eine Erstattung der MwSt. nur dann erfolgt, wenn der Anfall nachgewiesen werden kann.

3. Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert): Liegt ein sog. Totalschaden bzw. wirtschaftlicher Totalschaden vor, so kann der Geschädigte von der Gegenseite den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes verlangen.

4. Nutzungsausfallentschädigung: Für die Zeit, in der der Geschädigte sein Fahrzeug infolge des Verkehrsunfalls nicht nutzen kann, hat er einen Anspruch auf Gewährung einer Nutzungsentschädigung. Im Reparaturfall erfolgt die Erstattung für die Zeit der (geschätzten) Reparaturdauer. Im Totalschadensfall ist die sog. Wiederbeschaffungsdauer maßgeblich. Alternativ dazu kann ein Mietwagen in Anspruch genommen werden. Die angemessenen Kosten sind hier ebenfalls zu erstatten.

5. Schmerzensgeld: Wurden Sie durch den Verkehrsunfall verletzt, so haben Sie auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe ist einzelfallabhängig und sollte in jedem Fall mithilfe eines Rechtsanwalts bestimmt werden.

6. Haushaltsführungsschaden: Im Einzelfall können Sie einen Haushaltsführungsschaden geltend machen. Die Berechnung ist kompliziert und sollte von einem im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt durchgeführt werden.

7. Heilbehandlungskosten: Entstehen Ihnen infolge der unfallbedingten Verletzungen Kosten aus der vorzunehmenden Heilbehandlung, so sind auch diese von der Gegenseite zu ersetzen.

8. Verdienstausfall: Haben Sie infolge des Unfall Verdienstausfälle zu verzeichnen gehabt, so ist die Gegenseite auch für diese eintrittspflichtig.

9. Sonstige Schadensposten: Von der Gegenseite können weitere Schadenspositionen, wie z.B. An- und Abmeldekosten, Fahrtkosten, Entsorgungskosten etc. und eine Unkostenpauschale verlangt werden. Diese (zumeist kleineren Kosten) werden in der Praxis gerne vergessen. Im Einzelfall sind weitere Schadensersatzposten denkbar.

10. Rechtsanwaltskosten: Die Gegenseite hat, wenn der Verkehrsunfall ausschließlich durch die Gegenseite verursacht worden ist, die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu tragen.

Selbst bei vorerst klaren Verkehrsunfall kommt es bei der Regulierung oftmals zu Schwierigkeiten aufgrund des Regulierungsverhaltens einiger Haftpflichtversicherer.

Sie sind daher gut beraten, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Leserkommentare
von Pinaturi am 21.06.2013 09:32:19# 1
Hallo,
wie sieht es eigentlich mit den Kosten eines Stellplatzes im Fall eines (wirtschaftlichen) Totalschadens aus?
Unser Aktueller Fall beläuft sich so, das das Fahrzeug gesichert abgestellt werden musste und es bis zu einem Stichtag per Restwertbörse verkauft sein muss. Andernfalls fallen täglich Stellplatzgebühren an. Als Unverschuldeter ist dies natürlich ärgerlich. Kann man diese auch vom Unfallverursacher einfordern?
    
von canonme am 05.04.2019 17:19:00# 2
Welcher Wiederbeschaffungswert kann hier zugrunde gelegt werden? Der des eigens beauftragten Gutachter oder ist hier auch das Gegengutachten der Versicherung ausschlaggebend? Wenn dies niedriger ist, welche Optionen stehen dem Geschädigten danach noch zu?
    
Das könnte Sie auch interessieren
Verkehrsrecht Das Verkehrszentralregister (VZR) - Wissenswertes über "Punkte in Flensburg" (FAQ)