Unfall bei Diabetes kann zum Führerschein-Verlust führen

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Schon im strafrechtlichen Verfahren voraus denken

Eine Erkrankung an Diabetes kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Einen solchen Fall hat das Verwaltungsgericht München entschieden und die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Diabetes-Kranken bestätigt.

Der spätere Kläger verursachte zunächst einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Gegenüber der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft hatte er angegeben, aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung fahrunfähig gewesen zu sein. Im Unfallzeitpunkt hatte er nur noch einen Blutzucker-Spiegel von 27mg/dl. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c Strafgesetzbuch –StGB-).

Nachdem der Kläger durch einen Rechtsanwalt Einspruch einlegen ließ, kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dort erklärte er, der Unfall habe nicht mit seinem Diabetes zu tun gehabt, auch sei sein Diabetes keine Krankheit. Angesichts der vorherigen Ausführungen und des Blutzuckerspiegels bestätigte das Amtsgericht den Strafbefehl. Der Fahrer wurde zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt. Vermutlich betrachtete er die Angelegenheit zu diesem Zeitpunkt als abgeschlossen.

Einige Monaten später: Post von der Führerschein-Behörde

Einige Monate nach der Verurteilung durch das Amtsgericht erhielt der Fahrer Post vom Straßenverkehrsamt. Die Fahrerlaubnis-Behörde forderte den Fahrer auf, ein verkehrsmedizinisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle vorzulegen. Geklärt werden sollte damit, ob der Kläger gesundheitlich noch in der Lage ist Kraftfahrzeuge zu führen und er ein ausreichendes Verständnis seiner Diabetes-Erkrankung hatte.

Das Gutachten ergab mehrfach vorliegende Unterzuckerungen (Hypoglykämien) und eine gestörte Wahrnehmung der Unterzuckerungen. Das Straßenverkehrsamt entzog draufhin die Fahrerlaubnis. Der dagegen gerichtete Eilantrag zum Verwaltungsgericht blieb erfolglos.

Verwaltungsgericht bestätigt Entziehung der Fahrerlaubnis

Das Gericht führte aus, das nach dem Ergebnis des Gutachtens und den Äußerungen des Klägers vor dem Amtsgericht feststehe, dass der Kläger seine Diabeteserkrankung und die Folgen, die diese für eine Teilnahme am Straßenverkehr haben kann unterschätzt. (Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 15. Mai 2017, M 6 S 17.16)

Das Verfahren hätte eventuell für den Kläger einen günstigeren Ausgang nehmen können, wenn sich dieser in der strafrechtlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht weniger uneinsichtig gezeigt hätte und eine medizinische Begleitung unmittelbar nach dem Unfall angesichts des drohenden Fahrerlaubnis-Entzugs erfolgt wäre.

Der Prozess zeigt auch, dass noch Monate nach der Beendigung der Angelegenheit vor dem Strafgericht das Straßenverkehrsamt mit einem Führerscheinentzug zuschlagen kann. Umso wichtiger ist es, sich von Anfang an kompetent anwaltlich vertreten zu lassen.

Leserkommentare
von Schohni am 03.08.2017 19:17:47# 1
Das mit der Diabetes ist klar, da fällt man voll aus.
Aber was ist mit einem Schwerhörigen? Wir haben einen Bekannten, der sehr schlecht hört. Und er hat kürzlich erst einen Kfz-Unfall gehabt. Ob die Schwerhörigkeit ursächlich war, wissen wir nicht. Wird er uns auch kaum auf die nase binden.

Kann man dem was anraten?
    
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