TÜV abgelaufen?
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, TÜV, Autobesitzer, Punkte, Flensburg, BußgelderBußgelder, Punkte... Welche Folgen drohen dem Autobesitzer beim Fahren ohne TÜV?
Fahrzeuge müssen sich in Deutschland alle 2 Jahre einem Check unterziehen, in dem festgestellt wird, ob das Fahrzeug noch verkehrstüchtig und sicher ist. Diese Überprüfung wird allgemein als TÜV oder Hauptuntersuchung bezeichnet. Leider vergessen viele Autobesitzer, dass diese Untersuchung alle 2 Jahre ansteht. Was sind aber die Folgen, wenn es plötzlich heißt „TÜV abgelaufen"?
Bußgelder und Punkte in Flensburg
Ist der TÜV abgelaufen sind saftige Bußgelder und ggf. auch Punkte in Flensburg fällig. Entscheidend für die Höhe der Bußgelder sind die überschrittene Zeit und die Art des Fahrzeugs. PKW und Krafträder, für die nur eine Hauptuntersuchung fällig wird, sind anders zu behandeln als z.B. Busse und LKWs, für die eine Sicherheitsprüfung vorgesehen ist.
Für PKW und Krafträder ist ein Zeitraum bis 2 Monate unproblematisch. Eine Überschreitung wird in dieser Zeit nicht mit einem Bußgeld geahndet.
Ab 2 Monate Überschreitung gilt Folgendes:
2 bis 4 Monate: 15€
4 bis 8 Monate: 25€
Ab 8 Monaten: 40€ 2 Punkte in Flensburg .
Ist bei Bussen und LKWs der TÜV abgelaufen, gilt Folgendes:
bis 2 Monate: 15 €
2 bis 4 Monate: 25€
4 bis 8 Monate: 40 € 1 Punkt in Flensburg
ab 8 Monate: 75€ und zieht jetzt 2 Punkte nach sich.
Kein Vorteil bei Ausnutzung der 2 Monatsfrist
Da für PKW-Fahrer die ersten 2 Monate grundsätzlich straffrei sind, könnte daran gedacht werden, diesen Zeitraum auszunutzen und dadurch auch den nächsten TÜV etwas hinauszuzögern. Dies ist leider nicht möglich. Die Plakette ist auch bei einer verspäteten HU nur 2 Jahre gültig. Maßgeblich ist das Datum, wann die HU hätte erfolgen müssen, nicht wann sie tatsächlich erfolgt ist. Man wird also so gestellt, als ob man die HU pünktlich vorgenommen hätte.
Probleme mit der Haftpflicht
Weit größere Schwierigkeiten sind bei abgelaufenen TÜV mit der eigenen Haftpflichtversicherung zu erwarten. Ist der TÜV abgelaufen, wird die Haftpflicht einen entstandenen Schaden zwar regulieren, im Anschluss aber detailiert prüfen, ob der Unfall ggf. auf den abglaufenen TÜV zurückzuführen ist. Als Beispiel sei hier eine verschlissene Bremsanlage zu nennen, die bei ordnungsgemäßem TÜV erkannt worden wäre. Stellt sich heraus, dass der Unfall auf die mangelnde Hauptuntersuchung zurückzuführen ist, wird die Versicherung Regress nehmen und sich das Geld beim Versicherungsnehmer zurückholen. Dies kann die weitaus teurere Variante werden.
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