Sekundenschlaf als Unfallursache? Führerschein-Verlust droht!

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Vorsicht bei Äußerungen zur Unfallursache - Schweigerecht nutzen

Meine Mandantin hatte einen Verkehrsunfall verursacht, außer ihr war niemand verletzt worden, aber ihr Auto war ein Totalschaden.

Vorsicht bei Äußerungen an der Unfallstelle

Leider äußerte sie sich dann auch noch sehr unglücklich gegenüber den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten. Nach dem Grund des Unfalls befragt, sagte sie „Ich muss wohl kurz geschlafen haben". Gemeint war, dass meine Mandantin kurz unaufmerksam gewesen sei. Die Polizeibeamten notierten in ihrem Bericht als Unfallursache einen „Sekundenschlaf". So nahm das Unglück seinen Lauf.

Nachdem der erste Unfallschreck verdaut war, bekam meine Mandantin einen Anhörungsbogen von der Polizei. Der Unfall war ihr ja bekannt, sie wusste, worum es ging. Und so kreuzte sie auf dem Äußerungsbogen kurz und kompakt an "Ich gebe die Straftat zu" und "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden".

Beim aufmerksamen Lesen des Anschreibens hätte ihr auffallen können, dass ihr nicht ein einfacher Verkehrsunfall und damit eine Ordnungswidrigkeit, die regelmäßig mit 35,-€ bestraft wird, vorgeworfen wurde. Der Tatvorwurf lautete nun auf fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c Strafgesetzbuch) wegen "Fahrens mit geistigen oder körperlichen Mängeln", also eine Straftat. Eine Straßenverkehrsgefährdung führt als Straftat zu einer wesentlich höheren Geldstrafe und regelmäßig auch zum Führerschein-Entzug.

Alleine, meine Mandantin las das Schreiben der Polizei nicht sorgfältig genug. Mit ihren Kreuzen bei "Ich gebe die Straftat zu" und "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden" lieferte sie praktisch ein schriftliches Geständnis.

Entzug der Fahrerlaubnis droht, schon vor dem Gerichtstermin

So erhielt sie etwa vier Wochen später Post vom Amtsgericht. Das Gericht informierte sie darüber, dass die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, ihr die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen. Auf Deutsch: Sie sollte ihren Führerschein bis auf Weiteres abgeben. Praktisch hätte dies bedeutet, dass sie zumindest einige Monate lang, mindestens bis zum Gerichtstermin, kein Auto fahren darf.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft war einfach und einleuchtend: Sie haben einen Verkehrsunfall dadurch verursacht, dass sie infolge geistiger und körperlicher Mängel nicht in der Lage war, ein Fahrzeug sicher zu führen. Beweis: Ihre Angaben gegenüber der Polizei an der Unfallstelle und im Anhörungsbogen.

Meine Mandantin merkte nun, dass es eng würde. Etwas spät, aber immerhin jetzt, suchte sie einen Rechtsanwalt auf. Normalerweise sollte man als Anwalt ohne Akteneinsicht keine Stellungnahme abgeben. In solchen Fällen ist jedoch besondere Eile geboten, um einer negativen Entscheidung des Gerichts zuvorzukommen.

Zu spät, zu spät...

Die Ausführungen, das Ganze beruhe auf einem Missverständnis und letztlich habe bei der Mandantin gar kein Sekundenschlag vorgelegen, hätte man sich - offen gesagt - auch sparen können. Dass meine Mandantin sich an der Unfallstelle nur unglücklich geäußert hatte und anschließend versehentlich die falschen Kreuzchen auf dem Anhörungsbogen gemacht hatte, glaubte ihr niemand. Angesichts des vorherigen schriftlichen Geständnisses sah das Gericht und die Staatsanwaltschaft darin - sogar nachvollziehbar- nur eine Ausrede.

Rechtlich konnte ich aber das Gericht davon überzeugen, dass selbst, wenn ein übermüdungsbedingter Sekundenschlaf vorgelegen hätte, dieser nicht zwangsläufig eine Straßenverkehrsgefährdung darstellt, da nicht jeder Sekundenschlaf ein körperlicher oder geistiger Mangel ist.

Es war knapp, aber ich konnte ich die Entziehung der Fahrerlaubnis meiner Mandantin verhindern. Auch das Strafverfahren gegen sie konnten wir später noch zur Einstellung bringen.

Dieses Ergebnis war für meine Mandantin auch in anderer Hinsicht sehr glücklich: Unter Umständen hätte ihr nämlich noch ein Regress ihrer eigenen Kfz-Versicherung gedroht.

Was bleibt als Erkenntnis: Immer Zurückhaltung, was man sich an der Unfallstelle äußert. Wenn man schon ohne Anwalt eine schriftliche Äußerung abgeben will, sollte man den Anhörungsbogen vollständig und kritisch lesen. Am besten, gleich zum Anwalt.

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