Punkte in Flensburg - Was ändert sich ab Mai 2014?

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Seit 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem - Eine kurze Übersicht über die wichtigsten Änderungen bezüglich der Punkte.

Flensburg

Die „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg, also das Verkehrszentralregister wird nun das Fahreignungsregister. Dort werden weiterhin die Eintragungen vorgenommen.

Neue Eintragungsgrenze für Verkehrsverstöße

Es werden nun Bußgelder ab 60,00 €, nicht wie bisher ab 40,00 € eingetragen.
Zudem werden nur noch diejenigen Verstöße eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. So also z.B. Verstöße gegen Umweltzonen oder Kennzeichenvorschriften auch bei Bußgeldern über 60,00 € nicht mehr.

Löschung der Punkte

Auch ändern sich die Tilgungsfristen, also wie lange Punkte im Fahreignungsregister eingetragen bleiben.
Neu ist insbesondere, dass die Fristen starr sind und einzeln laufen. Bislang verlängerten sich die Fristen, wenn eine weitere Tat begangen wurde. Dies fällt nun weg.
Jede Eintragung läuft eigenständig.
- Bei einfachen Ordnungswidrigkeiten liegt eine Frist von 2,5 Jahren vor.
- Bei groben Pflichtverletzungen, für die ein Regelfahrverbot vorgesehen wird und eintragungspflichtige Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug, gilt eine Frist von 5 Jahren. Diese beginnt mit Rechtskraft.
- Bei eintragungspflichtigen Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug gilt eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Diese beginnt erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch nach 5 Jahren ab Rechtskraft der Verurteilung.

Punkte!

Wie bereits vielfach in den Medien diskutiert, genügen nun 8 anstelle von bislang 18 Punkten für einen Führerscheinentzug.
Jedoch wurde im Zuge dessen auch geändert, wieviele Punkte man für welche Vergehen erhält.
Bislang erhielt man für Ordnungswidrigkeiten bis zu 4 Punkten und für Straftaten 5 bis 7 Punkte.
Nun ist dies wie folgt aufgebaut, entsprechend der Schwere der Tat:
- Ordnungswidrigkeit 1 Punkt
- Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot bzw. Straftat ohne Fahrerlaubnisentzug 2 Punkte
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte

Diese Aufteilung entspricht auch der bereits besprochenen Aufteilung bei den Tilgungsfristen.
Also Taten mit
1 Punkt -> 2,5 Jahre
2 Punkten -> 5 Jahre
3 Punkten -> 10 Jahre

Bei Tateinheit, also durch eine Tat wurden mehrere Verstöße verwirklicht, erhält man lediglich für das schwerste Delikt Punkte.

Maßnahmen

Auch wie bislang gibt es je nach Punktestand des Kontos gewisse Maßnahmen.
Nach dem neuen Punktesystem sind dies in abgestufter Reihenfolge:
1 – 3 Punkte -> Vormerkung
4 – 5 Punkte -> Ermahnung
6 – 7 Punkte -> Verwarnung
8 Punkte -> Entziehung der Fahrerlaubnis

Jedoch darf die Fahrerlaubnis nur entzogen werden, falls die Maßnahmen der Vorstufen erfolgt sind. Wenn man also ohne Ermahnung auf über 5 Punkte kommt, wird man auf 5 Punkte zurückgesetzt.  Wenn man ohne Verwarnung auf über 7 Punkte kommt, wird man auf 7 Punkte zurückgesetzt.
Man muss also alle Schritte einmal durchgemacht haben, bevor es (wegen der Punkte!) zu einer Fahrerlaubnisentziehung kommt. Das heißt natürlich nicht, dass nicht durch andere Vergehen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Punkte abbauen?

Bei bis zu 5 Punkten kann man an einem Fahreignungsseminar freiwillig teilnehmen und dadurch einen Punkt abbauen. Dies ist nur ein Mal alle fünf Jahre möglich.
Ab 6 Punkten ist ein solcher Punkteabbau nun nicht mehr möglich.

Alte zu neuen Punkten?

Es gibt nun natürlich Übergangsvorschriften, wie von dem bisherigen Punktesystem zu dem Neuen übergeleitet wird. Einige Eintragungen sind nun gar nicht mehr in dem neuen Fahreignungsregister einzutragen und werden gelöscht, z.B. die oben genannten Umweltzonenverstöße.

Die bleibenden Eintragungen werden in folgender Form umgewandelt:

1 – 3 Punkte -> 1 Punkt -> Vormerkung
4 – 5 Punkte -> 2 Punkte -> Vormerkung
6 – 7 Punkte -> 3 Punkte -> Vormerkung

8 – 10 Punkte -> 4 Punkte -> Ermahnung
11 – 13 Punkte -> 5 Punkte -> Ermahnung

14 – 15 Punkte -> 6 Punkte -> Verwarnung
16 – 17 Punkte -> 7 Punkte -> Verwarnung

ab 18 Punkten -> 8 Punkte -> Entziehung der Fahrerlaubnis

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