Kostenlose Verkehrsunfall-Bearbeitung
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Unfall, Anwalt, Kosten, Verkehrsunfall, KostenlosAnwaltliche Hilfe zum Null-Tarif
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Einen Augenblick nicht aufgepasst und schon ist das eigene Auto beschädigt, wenn alles gut geht ohne Personenschaden.
Geschädigte haben Anspruch auf Rechtsanwalt
Die wenigsten wissen, dass ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles Anspruch auf einen Rechtsanwalt hat. Diese Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen, sofern zumindest ein Mitverschulden der Gegenseite feststeht.
seit 2010
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Die Rechtsanwaltskosten sind so genannte „notwendige Kosten", die stets erstattungsfähig sind (Vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11.1994 (NJW 1995, 99 = VersR 1995, 183).
Falls Sie kein Verschulden trifft, muss die gegnerische Versicherung alle Kosten übernehmen.
Häufig kommt es aber auch vor, dass ein Mitverschulden angenommen wird (sog. Betriebsgefahr meist in Höhe von 30%) oder gar ein hälftiges Verschulden.
Einige Anwaltskanzleien berechnen beispielsweise im Falle eines hälftigen Mitverschuldens den Mandanten dann noch die andere Hälfte der Summe, die sie nicht erstattet bekommen haben.
Wir machen das allerdings anders: Bei uns wird Kostentransparenz groß geschrieben, sodass der Mandant auch bei einem Unfall mit Eigenverschulden keinerlei Rechtsanwaltskosten zu tragen hat.
Lediglich für den Betrag, den der Mandant auch tatsächlich erhält, fallen Gebühren an, die aber die gegnerische Versicherung zu übernehmen hat, sodass keine Kostenlast entsteht und Sie zum Nulltarif eine gründliche anwaltliche Hilfe im komplexen Feld des Unfallrechts in Anspruch nehmen können.
Fragen dazu beantworten wir Ihnen dazu jederzeit gerne, ebenfalls natürlich kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Versicherungsrecht Hagelschaden am Fahrzeug